Ich halte es für richtig, ganz einfach. Jugendliche an den Arbeitsmarkt heranzuführen und in Verantwortung zu bringen, gehört dazu. Deshalb ist es richtig, hier verschärfte Sanktionsregeln anzuwenden. Das hat sich auch bewährt.
Nun wird ständig darüber fabuliert, ob die Sanktionen verfassungswidrig sind. Warten wir ab, wie gerichtlich dazu entschieden wird. Ich bin überzeugt, dass die Verfassungsmäßigkeit gegeben ist. Aber ich sage ganz offen: Wir müssen in dieser neuen Legislaturperiode vielleicht Überlegungen anstellen, wie wir zukünftig mehr Sanktionen in Form von Pauschalbeträgen verhängen können. Hier haben wir neue Antworten zu finden. Jedenfalls darf sich niemand sozusagen ein Recht auf Faulheit herausnehmen. Das wäre letztendlich eine Überforderung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler.
Da auch Bezieher niedriger Einkünfte Sozialabgaben zu leisten haben – das wurde bereits dargelegt –, ist es die Pflicht und Schuldigkeit des Hartz-IV-Beziehers gegenüber den hart arbeitenden Menschen, die nicht über hohe Einkommen verfügen, seine Arbeitslosigkeit zu beenden und seinen Beitrag zu leisten.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 19/103 an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.