Dass dies auch bei der Regulierung einer streng geschützten Art durch EU-Recht durchaus möglich ist, hat jüngst das EuGH-Urteil vom 10. Oktober 2019 deutlich bestätigt.
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Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Lesen Sie das Urteil noch einmal!
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Herr Kollege Thies, bitte kommen Sie zum Schluss.