Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! „Verkehrssicherheit durch Reform des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahren erhöhen“: So lautet der Titel des FDP-Antrages, den wir heute beraten. Eigentlich ist es eine gute Idee, die Bedingungen des begleiteten Fahrens zu reformieren. Es ist ein Erfolgsmodell, das viele Jugendliche schon frühzeitig am Straßenverkehr teilnehmen lässt. Sie sammeln Erfahrungen im Verkehr und im Umgang mit den Fahrzeugen sowie der Technik. Gerade für Azubis im Kfz-Gewerbe wären frühzeitige Kenntnisse und das Sammeln von Erfahrungen von Vorteil.
Kommen wir mal zu den konkreten Forderungen und deren Umsetzung.
Bezüglich der Umsetzung kann ich mich kurzfassen: In diesem Hohen Hause ist es zum Sport geworden, Anträge der Opposition schon aus Prinzip abzulehnen und somit Regierungsstärke zu demonstrieren. Aber, meine Damen und Herren, es ist keine Stärke, sondern Schwäche, wenn man Sachargumenten einfach nur noch den Rücken kehrt.
Wie lange diese Regierungsstärke noch anhält, ist natürlich fraglich. Auch dieser Antrag der FDP, so prognostiziere ich jetzt einmal, wird abgelehnt werden.
Sie fordern, durch eine Novellierung der Fahrerlaubnis-Verordnung das Einpunktlimit der Begleitperson zu streichen und durch einen achtjährigen Führerscheinbesitz zu ersetzen. Liebe Kollegen der FDP, darüber kann man streiten. Wir sehen das eher kritisch; denn ein achtjähriger Führerscheinbesitz ist kein Garant für ein achtjähriges durchgängiges und zuverlässiges Führen eines Kraftfahrzeuges und die damit verbundenen gesammelten Erfahrungen.
Idealer wäre es, die Auflagen für einen Begleitfahrer den Bedingungen eines Fahrlehrers anzugleichen. Ein Fahrlehrer darf mit mehreren Punkten in Flensburg noch seinen Beruf ausüben, und der Begleitfahrer darf nur einen Punkt haben. Aus unserer Sicht sollten beide nur noch einen Punkt haben dürfen.
Ich sehe nämlich in der Verantwortlichkeit beider keine Unterschiede, auch nicht in der Vorbildwirkung. Da sehe ich eher eine Ungleichbehandlung.
Daneben fordern Sie in Ihrem Antrag die Bundesregierung auf, die EU-Richtlinie 2006/126/EG neu zu fassen. Diese EU-Richtlinie steht Ihrer Vision, das begleitete Fahren schon ab 16 zu ermöglichen, völlig im Wege. Auch wir von der AfD befürworten ein begleitetes Fahren ab 16. Das Erfolgsmodell – auch bei mir in Sachsen-Anhalt – AM 15, also das Mopedfahren schon mit 15, beweist, dass Jugendliche durchaus schon in jungem Alter in der Lage sind, verantwortungsbewusst am Straßenverkehr teilzunehmen.
Ihr Antrag muss hier zwei Hürden nehmen: die Hürde Bundesregierung und die Hürde EU. Die Hürde Bundesregierung können Sie nur nehmen, wenn Sie irgendwann mal wieder in Regierungsverantwortung stehen sollten.