Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Hassrede und Hasskriminalität einerseits und die offene und freiheitliche Gesellschaft andererseits stehen in einem krassen Gegensatz. Wo der Hass gedeiht, wird es eine offene Gesellschaft nicht geben, wird sie nicht gelebt; aber wo Offenheit und Freiheit herrschen, findet Hass keinen Nährboden.
Leider ist die Verrohung von Sprache und Umgangsformen schon seit Längerem deutlich wahrnehmbar, insbesondere in den Medien und den sozialen Netzwerken. Ich will an dieser Stelle etwas zu einem ganz aktuellen Vorgang sagen: Als heute Morgen hier im Bundestag der Kollege Matthias Hauer einen Schwächeanfall erlitten hat, gab es in Netzforen zwar auch pflichtschuldige Gute-Besserungs-Wünsche, aber auch Bezeichnungen wie die, er habe in ekelhafter Arroganz gesprochen, oder die Frage, ob dieser Vorfall vielleicht Karma sei.
Ich erinnere auch an die Kommentare, die es in der letzten Woche im Netz gab, als Peter Altmaier auf dem Digital-Gipfel in Dortmund stürzte. Auch das waren unbeschreibliche Kommentare, die ich hier nicht wiederholen möchte.
Ich gehe zwar davon aus, dass wir es nach wie vor nur mit einer Minderheit von Fanatikern zu tun haben, diese ist aber sehr laut, und sie bekommt sehr viel, viel zu viel Aufmerksamkeit. Die zahlreichen schlimmen Äußerungen und zum Teil brutalen Gewaltfantasien lassen sich allerdings nicht einfach ignorieren. Dafür sind die Auswirkungen auf unsere Umgangsformen, auf unser Zusammenleben viel zu gefährlich. Wir sprechen hier auch nicht von Kavaliersdelikten, sondern von Straftaten wie Beleidigung, Verleumdung und Billigung schlimmster Straftaten. Manchen Personen wird öffentlich gedroht oder regelmäßig der Tod gewünscht. Besonders erschreckend ist das auch in den Fällen, in denen es Kolleginnen und Kollegen aus diesem Hohen Haus getroffen hat.
Wir denken, dass der Schritt zum tätlichen Angriff klein sein kann. Das hat etwa der Fall Walter Lübcke gezeigt.
Dies alles darf keine gewöhnliche Begleiterscheinung für Menschen werden, die sich öffentlich engagieren.
Daher bin ich froh, dass wir in der vergangenen Woche im Kabinett ein ganzes Paket an Maßnahmen beschlossen haben, um den Rechtsextremismus und den Antisemitismus effektiv zu bekämpfen. Es soll gerade die Hasskriminalität dort eindämmen, wo Hetze, aggressive Beleidigungen und üble Schmähungen ermöglicht werden: eben in der vermeintlichen Anonymität des Internets.
Wir hatten diese Maßnahmen übrigens schon vor dem schlimmen Anschlag in Halle vorbereitet. Drei Punkte aus dem Maßnahmenpaket möchte ich an dieser Stelle herausgreifen:
Erstens führen wir eine Meldepflicht für soziale Netzwerke ein, die nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz zur Löschung von rechtswidrigen Inhalten verpflichtet sind. Rechtswidrige Inhalte müssen zusammen mit der IP-Adresse an das Bundeskriminalamt gemeldet werden. Im BKA-Gesetz und in der Strafprozessordnung wollen wir weitergehende Auskunftspflichten schaffen, damit auch eine effektive Strafverfolgung stattfinden kann. Das ist das Prinzip „Löschung und Strafverfolgung“. Für die Bearbeitung der Meldungen von Providern richten wir beim Bundeskriminalamt eine neue Zentralstelle ein. Dafür sind neue Stellen erforderlich, die wir in die Haushaltsverhandlungen eingebracht haben.
Zweitens wird der Strafrahmen für Beleidigungen im Netz erhöht. Strafschärfend soll sich zukünftig auswirken, dass Beleidigungen hier eine besondere Reichweite haben. Ich empfinde es als zutiefst abstoßend, wenn, wie im Fall Lübcke, ein Mordopfer über Wochen hinweg, auch noch Wochen nach der Tat auf schlimmste Weise verhöhnt und ein brutaler Täter gefeiert wird. Das lässt mich einfach nicht los. Das können und werden wir nicht akzeptieren, meine Damen und Herren.
Drittens verstärken wir den Schutz von Kommunalpolitikern. Diese machen sich in besonderer Weise um ihre Region, um unser Gemeinwesen und damit auch um unsere Republik als Ganzes verdient. Doch gerade gegen sie richten sich besonders oft Hass, Hetze, Drohungen und sogar tätliche Angriffe. Die Beispiele von Henriette Reker in Köln oder Andreas Hollstein in Altena sind abschreckend genug. Wenn wir das oft ehrenamtliche Engagement nicht besser unterstützen, wird es bald immer weniger Menschen geben, die noch Verantwortung auf kommunaler Ebene übernehmen wollen. Diese Personen, diese Menschen haben unsere Unterstützung, die Unterstützung von uns hier in diesem Hause verdient.
Wir werden daher Kommunalpolitiker und Ehrenamtliche unter den besonderen Schutz von § 188 Strafgesetzbuch stellen. Dahinter verbirgt sich der Straftatbestand „Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“. „Personen des politischen Lebens“ – das muss klargestellt werden – sind natürlich auch Lokalpolitiker. Sie arbeiten am Fundament unserer Demokratie.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zeiten, in denen man im Internet keine Angst vor Strafverfolgung haben musste, sind vorbei. Das zeigen auch die Aktionstage gegen Hasspostings. An ihnen geht die Polizei in einer koordinierten Aktion gegen Hasskriminalität vor. Die Aktionen werden regelmäßig vom Bundeskriminalamt koordiniert. Gerade gestern fand der fünfte bundesweite Aktionstag statt. Beamte in neun Bundesländern waren im Einsatz und haben insgesamt mehr als 31 Maßnahmen durchgeführt. Es wurden Beweis- und Tatmittel wie Computer, Datenträger, Mobilfunkgeräte sichergestellt, die nun bei der Aufklärung der Straftaten helfen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, drei Bitten habe ich abschließend noch an Sie:
Erstens. Wir müssen uns davor hüten, das Werturteil „Hass“ zu missbrauchen, indem wir den anderen im politischen Kampf der Meinungen damit in unberechtigten Fällen zu diskreditieren versuchen. Natürlich ist nicht alles, was der eigenen Meinung widerspricht, Hass. Die Meinungsfreiheit ist für die freiheitliche Demokratie schlechthin konstituierend. Wir wollen deshalb der Versuchung widerstehen, jede abweichende Meinung Hass zu nennen.
Zweitens. Wir sollten uns darüber hinaus davor hüten, gute Absichten mit Hass zu verbinden. Ich las kürzlich etwa den Satz: „Wir müssen wieder hassen lernen – und zwar richtig.“ Das genau ist falsch.
Es gibt keine moralisch haltbare Unterscheidung zwischen gutem und bösem Hass. Hass ist generell zu verurteilen.
Schließlich drittens: Wir Politiker sollten Vorbild sein. Wie sich einige jedoch auf Twitter, Facebook oder in Talkshowrunden verhalten, ist teilweise schon unerträglich.
Ich möchte daher in diesem Hohen Haus an alle Kolleginnen und Kollegen appellieren, zivilisierte Umgangsformen zu pflegen. Lassen Sie uns eine Debattenkultur erhalten, in der ein respektvoller Austausch von Argumenten im Vordergrund steht, nicht die Diffamierung des politischen Gegners. Ich würde mich freuen, wenn wir damit direkt hier, heute und jetzt beginnen würden.
Ich danke Ihnen.