Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktionen Linke, Grüne und FDP möchte das Grundgesetz ändern und in dessen Artikel 3 Absatz 3 zu den dort aufgezählten Eigenschaften noch das neue Merkmal der sexuellen Identität hinzufügen.
Die Lektüre des Werkes lässt den Leser zunächst einigermaßen ratlos zurück.
So besteht die Begründung des Entwurfs großenteils aus Ausführungen, in denen seine eigene Überflüssigkeit dargelegt wird.
Detailreich wird ausgeführt, wie die deutsche und europäische Rechtsordnung und Rechtsprechung vergangene Zeiten und Zustände überwunden haben und heute den Schutz vor Benachteiligung – beispielsweise wegen der Homosexualität eines Menschen – sehr gründlich gewährleisten. Was genau dann eigentlich die beantragte Änderung des Grundgesetzes konkret bewirken soll, wird nicht recht klar. Man ist versucht, sich an dieser Stelle den alten Merksatz ins Gedächtnis zu rufen: „Wenn es nicht nötig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es nötig, kein Gesetz zu machen“ – und es dabei zu belassen.
Eine weitere Lektüre der Entwurfsbegründung führt dann allerdings zu einem Satz, der vielleicht etwas tiefer blicken lässt. Dieser Satz beklagt eine – Zitat – „jahrzehntelange gesellschaftliche wie politische Unsichtbarmachung“ von homosexuellen Menschen. Das danach offenbar angestrebte Gegenteil der angeblichen Unsichtbarmachung wäre dann wohl die Sichtbarmachung. Das aber würde ein Herausheben und damit Absondern von Menschen aufgrund ihrer Homosexualität bedeuten.
Nun entspricht es der Lebenserfahrung, dass es eine kleine Minderheit von Menschen gibt, die sich durch eine gewisse übersteigerte Fixierung auf Sexualität – ihre eigene und die anderer Menschen – auszeichnen und dem Rest der Menschheit damit nachhaltig auf die Nerven gehen.
Keinesfalls trifft dies jedoch generell auf homosexuelle Menschen zu. Im Gegenteil darf man wohl getrost davon ausgehen, dass die große Mehrheit sowohl der homosexuellen wie der heterosexuellen Menschen in ihrem Leben das praktiziert, was den Kern bürgerlicher Lebensweise ausmacht:
die Trennung von gesellschaftlicher und privater Sphäre, wobei die Sexualität klar der letzteren zugeordnet ist.
Mit anderen Worten: Die Unterstellung des Gesetzentwurfs, dass homosexuelle Menschen sich angeblich besonders wünschten, in ihrer Sexualität „gesellschaftlich sichtbar gemacht“ zu werden, dürfte in den allermeisten Fällen eine Anmaßung und eine Übergriffigkeit sein.
Schon deshalb folgen wir diesem Antrag nicht.
Die Entwurfsverfasser halten es lustigerweise auch für nötig, in ihrem Text ausdrücklich zu versichern, es handle sich bei ihrem Gesetzentwurf nicht etwa um reine Symbolpolitik. Das ist auch wieder bezeichnend; denn natürlich ist er genau das.
Anstatt mit dem nutzlosen Versuch des Herumschraubens an der Verfassung nach vermeintlich billigem Applaus zu haschen, könnten sich die antragstellenden Fraktionen auch relevanteren Aufgabenstellungen zuwenden.
Eine Bedrohung von Homosexuellen jedenfalls geht in Deutschland heutzutage wohl kaum vom deutschen Staat aus, an den sich eine Grundgesetzänderung richten würde, sondern von ganz anderen Akteuren.
Sinnvoller könnte es deshalb sein, zum Beispiel darüber nachzudenken, wie in Deutschland die Propagierung religiöser Wahnlehren, die Homosexuelle zu Untermenschen erklären, effektiv unterbunden werden kann.
In diesem Sinne: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.