Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Linken lautet: „Kapitalinteressen in der Gesundheitsversorgung offenlegen“.
– Ja. – Es ist ein interessanter Antrag, der einiges beinhaltet, was man beachten sollte.
Die Medizinischen Versorgungszentren im Allgemeinen sind eine feine Einrichtung. Sie sind aus dem Osten unter dem Begriff „Poliklinik“ bekannt. Ich habe mich gefreut, dass Professor Hecken, Chef des G-BA, auch diesen Begriff verwendete und meinte: Sie alle nach der Wende plattzumachen, war auch nicht die beste Idee. – Die Krankenhausärzte verwenden den Begriff „Poliklinik“ auch schon. Er wird mittlerweile wieder bekannt.
Was bedeutet MVZ? Es ist eine Chance für insolvente und bedrohte Krankenhäuser, die aus irgendwelchen Gründen nicht mehr existieren können, die keinen Einzugsbereich von Patienten mehr haben. Sie haben sich vielleicht auf eine Branche spezialisiert, die nicht nachgefragt ist, oder sie sind gebäudemäßig nicht mehr ausreichend aufgestellt. Dann gibt es natürlich die Möglichkeit, dass dies als Medizinisches Versorgungszentrum weiter bestehen kann. Das Problem dabei – insofern haben die Linken recht – ist, dass Privatinvestoren ohne fachlichen Bezug über den Aufkauf berechtigter Leistungserbringer diese MVZ gründen können. Das ist der Hintergrund.
Meine Damen und Herren, ich möchte Sie an die Aktion – ich habe es mitgebracht -
„Rote Karte“ erinnern. Diese haben Sie sicher alle noch in Erinnerung. Die kam von den zahnärztlichen Vereinigungen. Die zahnärztlichen Vereinigungen haben sich in das Gesetzgebungsverfahren sehr aktiv eingebracht. Sie haben dabei auch Erfolg gehabt. Die sind ganz zufrieden. Wenn Sie sich das ansehen, stellen Sie fest, dass sie einige Sachen zu ihrem Schutz haben aufbauen können. Bei der Regierungsbefragung habe ich – Frau Staatssekretärin Weiss ist auch hier – gefragt, wie die Bundesregierung das sieht. Sie hat gesagt: Die Bundesregierung sieht das Problem, hat es im Griff. – So wie Herr Krauß das sagt, ist es scheinbar nicht. Die Bundesregierung sieht hier tatsächlich ein Problem. Sie hat es mir zumindest so in der Anhörung gesagt.
Unser Vorschlag, meine Damen und Herren, ist, dass man überprüfen sollte, ob eine Verfahrensweise analog § 95 Absatz 1 SGB V, der für die zahnärztlichen Zentren gilt – Ergebnis der „Rote Karte“-Aktion, die ich eben nannte –, in Betracht kommt. Der Versorgungsgrad des jeweiligen Planungsbereiches sichert sowieso eine gewisse Steuerung. Das war auch das Ziel, das mit dieser Aktion erreicht werden sollte.
Aber, meine Damen und Herren, wir als AfD sehen das Problem auf einem ganz anderen Gebiet, was natürlich dazu gehört: der Ärztemangel im ländlichen Raum. Ich habe schon 2015 im Sächsischen Landtag den Vorschlag eingebracht –aber wie immer: AfD-Vorschläge werden abgelehnt –, dass man erstens einmal den Numerus clausus überprüft und den Studenten, die ewig in der Warteschleife sind und auf jeden Fall Arzt werden wollen, einen Studienplatz anbietet über eine Vertragsgestaltung mit der Verpflichtung, nach Abschluss des Studiums eine Praxis im ländlichen Raum zu betreiben. Das hat den Vorteil, dass sie vielleicht jemanden kennenlernen und dortbleiben. Es könnte Ihnen sogar gefallen. Wir haben eine Versorgung, sie haben eine Perspektive und kommen schneller zum Studium. Zweiter Vorschlag. Investitionshilfen für diese Studenten. Die Ärzte finden das gar nicht schlecht. Ich habe es ihnen auch vorgetragen.
Vielleicht sollte man auch Medizinische Versorgungszentren in kommunaler Trägerschaft ausbauen. Da haben wir die Sicherheit, deren Fehlen bei Private-Equity-Gesellschaften hier mit Recht kritisiert wird. Das geht aber nur, wenn die MVZ im Bedarfsplanungsbereich liegen. Das ist auch die ursprüngliche Forderung im TSVG gewesen, meine Damen und Herren.
Als Letztes ein Satz zu den Forderungen der Linken. Der erste Satz der Begründung ist ein bisschen kurios. Sie sagen dort, ambulante Gesundheitsversorgung darf nicht denen überlassen werden, deren Geschäftszweck nicht im dauerhaften Betrieb der Einrichtungen besteht. Das ist natürlich richtig, aber sie werden es Ihnen kaum sagen. Ich denke mir, das ist ein Wunsch, aber es wird nicht funktionieren.
Das Register, das Sie wollen, finde ich gut. Man kann es gebrauchen. Sie sehen hier den Unterschied: Wir können auch anderen Fraktionen zustimmen, wenn etwas Vernünftiges gesagt wird.
Recht vielen Dank.