Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für uns als Fraktion der Freien Demokraten sind die ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärzte auch in Zukunft die erste Anlaufstelle für die beste Versorgung, für die qualitativ hochwertigste Versorgung vor Ort. Wir wollen die Freiberuflichkeit fördern, um die freie Arztwahl und die Therapiefreiheit im Sinne der Patientinnen und Patienten zu stärken.
Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz aus dem Jahr 2012 – das war die schwarz-gelbe Zeit – wurde die Gründungsberechtigung für Medizinische Versorgungszentren für diejenigen Leistungserbringer ausgeschlossen, die ohne fachlichen Bezug zur medizinischen Versorgung waren. Meine Damen und Herren, ich fand, das war ein guter Schritt. Ich möchte an dieser Stelle anmerken, meine Kolleginnen und Kollegen von den Linken: Sie haben damals dem Gesetz nicht zugestimmt. Ziel war es damals, im Patienteninteresse die Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen weiterhin zu gewährleisten. Investoren ohne fachlichen Bezug zur medizinischen Versorgung sollten von der Gründung eines MVZ ausgeschlossen werden.
Ich kann Ihnen nur sagen: Was wir bei den MVZ benötigen, sind eindeutige Regelungen, die sicherstellen, dass die dort tätigen Ärzte und Zahnärzte in medizinischen Fragen völlig weisungsfrei handeln dürfen; denn das ist der Vorteil der Freiberuflichkeit.
Die Weisungsfreiheit – da gebe ich den Linken ein wenig recht – war im Bereich der zahnärztlichen MVZ tatsächlich fraglich, da Fremdinvestoren über den verschachtelten Kauf einer Klinik beliebig viele zahnärztliche MVZ eröffnen konnten. Aber wir müssen hier differenzieren, meine Damen und Herren; denn Medizinische Versorgungszentren sind ein wichtiger Teil der Versorgung. Sie können hier nicht alles über einen Kamm scheren.
Es wurde schon angesprochen: Durch die Quotenregelung im Terminservice- und Versorgungsgesetz wurde für die zahnärztlichen MVZ der ausufernde Aufkauf begrenzt.
Ich sage Ihnen aber auch ganz klar: Das ging uns nicht weit genug. Eine fachliche und räumliche Begrenzung wäre für uns der bessere Weg gewesen.
In Ihrem Antrag differenzieren Sie aber überhaupt nicht zwischen zahnärztlichen MVZ und anderen MVZ.
Ich habe nichts gegen Transparenz, ganz im Gegenteil, aber was Sie in Ihrem Antrag vorschlagen, das ist der reinste Bürokratiewahnsinn. Sie fordern erstens eine halbjährliche Meldefrist des MVZ-Betreibers gegenüber dem Ministerium, zweitens eine Meldung des Betreibers gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung, drittens soll das Bundesministerium für Gesundheit dann auch noch abgleichen, ob alle Meldungen ordnungsgemäß erfolgt sind; viertens fordern Sie die Bundesregierung auf, darüber auch noch halbjährlich zu berichten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie scheinen von Bürokratieaufwand in der Versorgung keine Ahnung zu haben. Im Zweifelsfall geht dieser Bürokratieaufwand nämlich zulasten der Versorgung der Patientinnen und Patienten, und das wollen wir doch wohl nicht haben.
Vor allen Dingen: Der hier vorgeschlagene Bürokratiewahnsinn würde genauso die hausärztlichen und internistischen Medizinischen Versorgungszentren treffen. Die laufen aber gar nicht Gefahr, von Private-Equity-Gesellschaften übernommen zu werden – das habe ich letztens auf einer Veranstaltung gehört –, was auch daran liegt, dass sie einfach viel zu wenig Umsatz und Gewinn machen.
Apropos Gewinn. Sie kritisieren in Ihrem Antrag, dass Beitragsmittel für private Gewinne zweckentfremdet werden. Oh mein Gott! Ich erkläre es Ihnen: Gewinn ist nichts Schädliches. Ganz im Gegenteil: Ohne Gewinn würde keine Praxis in Deutschland existieren.
Ihr Antrag löst eine Bürokratiewelle auch bei den vielen Medizinischen Versorgungszentren aus, die im Patienteninteresse unabhängige medizinische Entscheidungen treffen. Das ist die Mehrzahl der Medizinischen Versorgungszentren, und dass Sie das über einen Kamm scheren, ist nicht in Ordnung.
Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss.