Beim Windenergiegipfel im September haben wir uns – die betroffenen Länder, Kommunen und Ministerien – damit beschäftigt. Es gibt eine Reihe von Schwachpunkten, die wir identifiziert haben. Zum einen ist es die uneinheitliche Auslegung von Rechtsvorschriften, die die Verfahren verlängert, erschwert und verkompliziert. Wir haben ein Bundesnaturschutzrecht, das aber in 16 Bundesländern unterschiedlich ausgelegt wird. Zum Zweiten ist es in der Tat so, dass man die Rechtswege insgesamt effizienter und schneller machen könnte, ohne damit den Rechtsschutz des Einzelnen zu verkürzen. Zum Dritten ist es so, dass die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit diesen Anträgen und ihrer Genehmigung und Entscheidung beschäftigt sind, in manchen Bereichen nicht dem entspricht, was aufgrund der großen Zahl von Anträgen notwendig wäre. Zum Vierten ist es so, dass ganz sicherlich der enorm gewachsene örtliche und lokale Widerstand gegen Windenergie dazu beigetragen hat, dass die Verfahrensdauern sich verlängert haben. Das ist der Grund, warum wir über Akzeptanz reden und versuchen, einen Konsens zu finden, im Interesse aller Beteiligten.