Für die Einhaltung von Mitbestimmung gibt es in Deutschland klare gesetzliche Regelungen, sowohl zur betrieblichen als auch zur überbetrieblichen Mitbestimmung. Im Übrigen haben wir die Batteriezellfertigung ausdrücklich unter den Vorbehalt der Nachhaltigkeit gestellt; das heißt, auch Aspekte des Recyclings, des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und der Lieferkette sind dabei zu berücksichtigen.
Was Ihre Frage zu Rheinland-Pfalz und dem konkreten Standort angeht, bin ich optimistisch, dass wir Ihnen in nächster Zeit eine Antwort geben können. Aber bitte haben Sie Verständnis, dass wir erst die restlichen offenen Fragen klären, gemeinsam mit der Landesregierung, und dann die Öffentlichkeit und natürlich das Parlament darüber informieren, was konkret beschlossen wurde.