Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit den Beschlüssen des sogenannten Klimakabinetts vor einigen Wochen ist die Hoffnung auf ein rigoroses Umsteuern der Bundesregierung in der Klimapolitik aus unserer Sicht gestorben. Stattdessen ist der Frust in der Gesellschaft größer geworden. Lieber Kollege Schwarz, auch das haben wir offensichtlich ordentlich hingekriegt.
Der Anteil des Umweltetats am Gesamthaushalt 2020 bleibt mit lediglich 0,6 Prozent signifikant niedrig. Er wird in der Finanzplanung des Bundes bis 2023 auch nicht wesentlich verändert. Dies ist definitiv kein Signal für eine nachhaltige Umwelt- und Klimapolitik,
auch dann nicht, wenn Sie, verehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank, noch so vehement erklären, dass Sie jetzt aus anderen Töpfen Gelder ausgeben wollen. Allein der Energie- und Klimafonds ist so undurchsichtig wie eh und je, und wir Linke haben das, seitdem er existiert, auch immer kritisiert. Im Übrigen werden mehr als 60 Prozent des Energie- und Klimafonds im Wirtschaftsministerium verwaltet und nicht im Umweltministerium.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Fraktion Die Linke hat für die dritte Lesung zwei Entschließungsanträge vorbereitet und eingebracht.
– Ja, ach, du Schreck.
Der eine würde die größten Schnitzer auf den Gebieten Lärmschutz, biologische Vielfalt, Waldumbau und Altlastenentsorgung beseitigen – dazu wird mein Kollege Lenkert nachher ausführlicher vortragen –;
der andere plädiert für eine umweltverträgliche End- und Zwischenlagerpolitik in Bezug auf die Schatten der Atomwirtschaft, die wir uns in der Vergangenheit geleistet haben. Die Ängste in weiten Teilen der Bevölkerung zu diesem Thema müssen wir ernst nehmen.
Auch in meinem Wahlkreis erlebe ich neuerdings Bürgerinnen und Bürger, die Ängste und Befürchtungen haben.
Besonders im Bereich radioaktiver Abfallbeseitigung ist der Umweltetat mit 53 Prozent in hohem Maße gefordert. Andererseits müssten wir alle durch den Bericht des Bundesrechnungshofes zu Asse II zur Kenntnis nehmen, dass das Umweltministerium hier seiner Kontrollverpflichtung in der Vergangenheit nur ungenügend nachgekommen ist. Es ist also nötig, die End- und Zwischenlagerungspolitik so auszugestalten, dass Risikominimierung und Effektivität der Maßnahmen in einem ordnungspolitisch annehmbaren Verhältnis stehen.
Die immer wieder anstehenden Probleme und Verzögerungen bei der geplanten Inbetriebnahme des Schachts Konrad beweisen seit einiger Zeit, dass der Standort für die dauerhafte Lagerung von radioaktiven Abfällen nicht geeignet ist. Ein Vergleich mit alternativen Standorten, wie er jetzt für hochradioaktive Abfälle neu durchgeführt wird, fehlt für die dauerhafte Lagerung leicht- und mittelradioaktiver Abfälle in Konrad ebenfalls. Hier ist der Neustart für ein Suchverfahren mindestens angezeigt.
Mit der Beendigung des Projekts Konrad sind nach unserer Auffassung die Mittel für den Salzgitterfonds zu streichen. Die Arbeiten zum Verschluss des ungeeigneten Atommülllagers Morsleben kommen seit Jahren nicht voran, weil wichtige Sicherheitsnachweise fehlen. Wie bei der Asse II könnte eine Rückholung der radioaktiven Abfälle erforderlich sein. Um einen gesellschaftlichen Konsens für das weitere Vorgehen zu erreichen, ist, wie bei der Asse II, auch im Projekt Morsleben eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung dringend erforderlich.
Und schließlich: Gorleben ist geologisch und aufgrund seiner umstrittenen Geschichte für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle ungeeignet und muss aus dem Suchverfahren ausgeschlossen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, am Ende meiner Rede möchte ich mich als Hauptberichterstatterin bei den Kolleginnen und Kollegen der Koalition und auch denen der anderen Oppositionsfraktionen für das Vertrauensverhältnis, das wir aufbauen konnten, bedanken. Für die vielen Hintergrundinformationen, auch vom Ministerium, Frau Ministerin, herzlichen Dank.