Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Kollegin Winkelmeier-Becker, zu Ihren Ausführungen gerade eben zur Frage der nachträglichen Beweisführung durch DNA-Tests: Heißt das, dass die Rechtskraft von Urteilen, auch von freisprechenden Urteilen, in Zukunft nicht mehr gelten soll?