Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 1993 wurde mein Wahlkreis von einem schlimmen Verbrechen erschüttert. Ein 13-jähriges Mädchen wurde zwei Tage lange vermisst, und dann wurde es ermordet vorgefunden, versenkt in einer Jauchegrube. Es war ein Verbrechen, das die Region tief erschüttert hat, einen ganzen Ort durchgeschüttelt hat; dieser Zustand hält im Grunde noch bis heute an. Gerade wegen der Situation, in der das Mädchen vorgefunden worden ist, war die DNA-Situation katastrophal.
Sie alle kennen den Satz: Mord verjährt nicht. So ist es auch in diesem Fall. Über die Jahre hinweg haben die Staatsanwaltschaft und die Polizei immer wieder Versuche unternommen, neue Ermittlungsschritte einzuleiten, zuletzt erst am Anfang dieses Jahres, nach 27 Jahren. Es gab Durchsuchungen und die Anordnung von Untersuchungshaft eines Tatverdächtigen. Der Grund war vor allem dem geschuldet, dass die heutigen DNA-Analysen weitaus genauer sind und weitaus mehr können, als das in den 90er-Jahren noch der Fall war. Wenn man mit Ermittlern spricht, dann sagen sie, dass sie sich sicher sind, dass sie den Täter eines Tages finden werden.
Genau diese positive Entwicklung bringt uns zu dem, was wir heute in diesem Gesetzentwurf diskutieren. Es ist der Grundsatz „ne bis in idem“, bei dem wir weitere Ausnahmen formulieren wollen, der Grundsatz des sogenannten Strafklageverbrauchs. Es ist angeklungen: Jemand, der schon einmal wegen eines Verbrechens angeklagt war, dann aber rechtskräftig freigesprochen wurde, darf wegen derselben Tat nicht mehr angeklagt werden.
Es gibt vielschichtige Gründe, warum es diesen Grundsatz gibt. Zum einen ist es so, dass der Rechtsstaat natürlich auch für einen früheren Angeklagten Vertrauen und Rechtssicherheit bieten muss; eine Angelegenheit muss abgeschlossen sein. Es geht auch darum, dass es am Ende keinen Willkürstaat gibt, der so lange anklagt, bis es zu einer Verurteilung kommt. Es ist angeklungen: Die Hürden dafür, dass der Grundsatz durchbrochen werden kann – das gibt es heute schon –, die sind sehr hoch. Genau auf diesem Niveau – quasi mit dem Skalpell – arbeiten wir in diesem Bereich und formulieren mindestens genauso hohe Anforderungen: Es darf sich nur um Mord drehen, um Völkermord, um Verbrechen gegen die Menschlichkeit, und es muss dringende Gründe geben, die relativ deutlich ersichtlich machen, dass es am Ende zu einer Verurteilung kommen wird.
Dann sind wir bei der anderen Rolle des Rechtsstaats, meine Damen, meine Herren, und das ist vorhin nicht angeklungen. Ein Rechtsstaat muss auch das Unrechtsempfinden der Bevölkerung abbilden können.
Es geht nämlich, Frau Kollegin – anders als der Kollege Martens vorhin gesagt hat –, sehr wohl um Sühne. Deswegen bin ich sehr froh, dass wir diesen Entwurf diskutieren können und damit in Sachen Gerechtigkeit einen ganz wichtigen Schritt tun.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.