Frau Bundesministerin, bei den sogenannten Dauerschuldverhältnissen, Telefon-, Strom- und Wasserlieferverträgen und dergleichen, gilt es allgemein als eine Bringschuld dessen, der die Leistung erbringt, dass er dem Kunden eine Rechnung zur Verfügung stellt, und zwar in der vom Kunden gewünschten Form, also entweder in Papierform oder online. Es ist aber nun so, dass immer mehr Unternehmen dazu übergehen, die Papierform nicht mehr anzubieten; es geht nur noch online. Das bringt erstens diejenigen in Schwierigkeiten, die keine E-Mail-Adresse haben, und das bereitet zweitens auch denen Probleme, die zwar eine E-Mail-Adresse haben, sie aber nicht zur Verfügung stellen wollen, weil sie befürchten, sonst mit Werbung zugemüllt zu werden. Die Telekom geht sogar so weit, zu verlangen, dass man ihre Geschäfte aufsucht, um dort die Rechnung einzusehen. Wie sehen Sie diese Entwicklung, die ja fast auf die Verweigerung einer ordnungsgemäßen Rechnungslegung hinausläuft?