Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Überschuldung ist weiterhin ein großes Problem in unserer Gesellschaft. Das Statistische Bundesamt hat für 2024/2025 eindeutige Zahlen: Circa 8,1 Prozent der Erwachsenen gelten als überschuldet, was bedeutet, dass ihre finanziellen Verpflichtungen ihr Einkommen nachhaltig übersteigen. Die Zahl der überschuldeten Personen ist auch erstmals seit 2018 wieder angestiegen auf fast 5,7 Millionen. Zu den Ursachen gehören bekanntermaßen Arbeitslosigkeit, Trennung, Scheidung, Erkrankung, aber eben auch zunehmend Konsumschulden, zum Beispiel durch Onlinehandel und Ratenkäufe. Und es betrifft auch immer mehr Jüngere. Jeder fünfte Mensch unter 30 hat inzwischen Schulden, oft begünstigt durch Zahlungsdienste, die das Ausgabeverhalten durch einfaches späteres Bezahlen fördern. Das ist zunehmend ein großes Problem.
Wir beraten daher heute Vormittag den Abschluss der Umsetzung der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht. Das ist auch kein rein technischer Vorgang. Es geht um Vertrauen, Alltagstauglichkeit und um die Frage, wie wir Verbraucherschutz mit wirtschaftlicher Realität in Einklang bringen. Die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie ist eine Chance für modernen Verbraucherschutz, für weniger Bürokratie und für einen starken, wettbewerbsfähigen Handel. Künftig werden auch bislang weitgehend unregulierte Modelle wie „Buy now, pay later“ – wir haben es gerade gehört – sowie bestimmte unentgeltliche Finanzierungshilfen in die verbraucherschützenden Regelungen einbezogen. Hintergrund ist, dass gerade solche niedrigschwelligen Finanzierungsformen dazu führen können – die Zahlen haben wir eben gehört –, dass Verbraucher den Überblick über ihre Verbindlichkeiten relativ schnell verlieren.
Zugleich werden die Vorgaben für die Kreditwürdigkeitsprüfung verschärft und an die strengeren Maßstäbe angenähert, die bereits für Immobiliendarlehen gelten. Danach darf ein allgemeines Verbraucherdarlehen nur noch gewährt werden, wenn wahrscheinlich ist, dass der Darlehensnehmer seine vertraglichen Verpflichtungen auch erfüllen kann.
Drei Punkte sind uns in diesem Gesetz besonders wichtig gewesen: Erhalt der besonders in Deutschland beliebten Zahlungsart „Kauf auf Rechnung“ – das haben wir bereits gehört –, der Wechsel von Schriftform zu Textform und eine sachgerechte Ausnahme für Chargekarten; eben kein Gold-Plating, sondern wir nutzen die Möglichkeiten der Richtlinie.
Erstens. Der Kauf auf Rechnung – wir haben es gehört – ist in Deutschland nicht irgendeine Zahlungsart; es ist die Zahlungsart. Und es ist auch gelebter Verbraucherschutz; gerade die Verbraucherzentrale fordert sie für die Menschen. Millionen Menschen nutzen sie jeden Tag, weil sie Sicherheit bietet: Ware erst prüfen, dann bezahlen. Gerade im Onlinehandel ist das ein entscheidender Vertrauensanker. Wenn wir diesen bewährten Standard durch überzogene Regulierung faktisch unmöglich gemacht hätten, hätten wir nicht nur den Verbraucherinnen und Verbrauchern, sondern auch dem Handel, insbesondere kleinen und mittleren Händlern und auch unseren Versandhändlern, geschadet. Deshalb war für uns von Anfang an klar: Wir setzen die Richtlinie so um, dass der Kauf auf Rechnung weiterhin möglich bleibt. Keine unnötigen Hürden, keine bürokratischen Überdehnungen. Verbraucherschutz heißt hier auch, funktionierende vertraute Zahlungswege zu erhalten.
Die Richtlinie hat dabei für Änderungen – und das muss man leider so sagen: unter anderem durch eine völlig missglückte Übersetzung in die deutsche Sprachfassung – keinen großen Spielraum gelassen. Es bestand somit Gefahr, dass die im Alltag verbreitete Zahlungsform in sachwidriger Weise dem Darlehensrecht unterfällt.