Vielen Dank für die Frage. – Wie Sie wahrscheinlich mitbekommen haben, ist es mir ein ganz großes Anliegen, dass Verträge, insbesondere solche Dauerschuldverhältnisse, in der Zukunft verbraucherfreundlicher ausgestaltet werden. Mir ist es ein ganz großes Anliegen, dass insbesondere der Vertragsabschluss bei wesentlichen Verträgen wie Stromlieferverträgen in Zukunft noch bestätigt werden muss, wenn er beispielsweise durch eine Telefonanbahnung zustande gekommen ist. Das zeigt, dass ich ein großes Interesse daran habe, diesen Bereich der Verbraucherschutzpolitik sehr genau zu überarbeiten.
Ich habe dazu einen Vorschlag unterbreitet. Ich nehme Ihre Anregung, sehr gerne mit, zu prüfen, ob wir hier die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher ausreichend berücksichtigt haben. Denn es darf nicht dazu kommen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher beispielsweise durch telefonische Verträge überrumpelt werden. Sie müssen die Möglichkeit haben, Verträge bzw. Rechnungen dann auch nachzuvollziehen. Ich nehme die Anregung daher gerne mit.