Ich mache es ungern, aber ich muss in dem Moment dem Kinderschutzbund deutlich widersprechen. Ich halte den Vorschlag, den ich vorgelegt habe, für eine Fortschreibung bzw. Abbildung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, und darüber hinausgehend gibt es einen Vorschlag dazu, wie Kinder in Verfahren altersgerecht zu berücksichtigen sind.
Deswegen ist es ein Vorschlag, der – ich will es mal gemäß der Skala der Bund-Länder-Arbeitsgruppe sagen – zwischen den Regelungsvarianten 1 und 2 – das ist für all diejenigen, die sich damit so intensiv beschäftigen wie Sie – liegt. Es geht darum, dass Kinderrechte abgebildet werden. Das wird durch meinen Vorschlag der Fall sein. Es geht darum, dass Kinder nicht nur in Gerichtsverfahren – dort ist es heute schon festgeschrieben –, sondern auch in Verwaltungsverfahren gehört werden. Einige Verfahren haben uns gezeigt, wie wichtig es ist, dies noch mal festzuschreiben. Darum geht es. Das bildet mein Entwurf ab.
Ich kann Sie alle nur auffordern, darüber kräftig zu diskutieren, weil diese Diskussion schon zeigt, dass wir jetzt eine Möglichkeit haben, 30 Jahre nach der Verabschiedung der Kinderrechtskonvention – 30 Jahre danach! –, endlich Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sondern sie haben unsere besondere Berücksichtigung verdient. Das bilde ich mit diesem Vorschlag ab.