Zum einen finde ich es wie Sie wichtig, dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden, auch vor dem Hintergrund dieses Gesetzentwurfs. Wir Juristen beschäftigen uns ja in der Ausbildung selten mit Familienverfahrensrecht; deswegen wissen Richterinnen und Richter beim Familienverfahrensrecht, wenn sie eine entsprechende Position kommen, manchmal nicht bis ins letzte Detail Bescheid. Aber wären Kinderrechte im Grundgesetz verankert, würde das jeden immer wieder wachrütteln und zum Beispiel daran erinnern, Kinder in Verfahren anzuhören. Das ist ein Argument aus praktischer Erwägung, warum wir das brauchen.
Ich habe eine Formulierung erarbeitet; ich war also nicht untätig, und darüber sind wir in der Koalition im Austausch. Das können Sie ja auch öffentlich nachvollziehen. Ich arbeite mit Hochdruck daran, dass wir noch in dieser Legislaturperiode zu einer Lösung kommen.