Ich freue mich auf die Debatte über die Bestimmtheit von Straftatbeständen. Wir sollten den Rechtsstaat ja auch nicht überdehnen; denn das wirkt sich überall negativ aus.
Ich habe allerdings eine Frage zu Ihrem ganzen Vorhaben im Rahmen des Maßnahmenpakets und speziell zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz, weil davon nicht die Rede ist. Wenn ich mir das anschaue, habe ich den Eindruck, dass Sie gar nicht mehr davon reden, was es beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz ansonsten noch an Novellierungsbedarf gibt, und zwar in Bereichen, die auch den Rechtsextremismus betreffen. Die Chatfunktion bei Games: Werden Sie die auch mit reinnehmen in die Meldepflichten? Und wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass andere, die zum Beispiel wie TikTok mittlerweile 2 Millionen Nutzer haben, auch ihren Pflichten nachkommen? Werden Sie dann auch in diesem Verfahren so etwas wie Put-back-Verfahren, einfache Meldewege, Clearingstellen mit umsetzen? Das ist ja dringend nötig und hat alles mit Bekämpfung von Rechtsextremismus zu tun.