Ich weiß nicht, welche neuen Straftatbestände Sie, Herr Kollege, meinen. Was wir tun, ist, bestehende Straftatbestände zu verändern, sie zu schärfen, weil wir in der Tat sehen, dass das, was dort auf Facebook, auf Twitter passiert – ich habe ja gerade die Beispiele genannt, dass jemand sagt: „Ich breche dir beide Beine“, oder jemandem mit Vergewaltigung gedroht wird –, bisher strafrechtlich nicht vernünftig erfasst war. Deswegen sagen wir: Das kann so nicht bleiben; denn es ist der Versuch, die Menschen, die in den sozialen Netzwerken agieren und dort einen offenen Diskurs führen wollen, mit solchen Bedrohungen, mit solchen Einschüchterungen mundtot zu machen. Das nehmen wir nicht hin. Und deswegen nehmen wir in der Tat auch Veränderungen am materiellen Strafrecht vor. Das ist an dieser Stelle auch richtig.
Ein letzter Punkt, den ich an dieser Stelle ansprechen möchte, der für uns als Unionsfraktion auch noch ganz wichtig ist. Es geht nicht nur darum, das materielle Strafrecht zu ändern, sondern wir müssen natürlich auch die Ermittlungsbehörden, die Polizeien, die Staatsanwaltschaften in die Lage versetzen, entsprechend effektiv agieren zu können. Wir haben momentan die Situation, dass Polizei und Staatsanwaltschaft bei den sozialen Netzwerken die Daten abfragen können. Das machen sie auf Grundlage der polizeilichen Generalklauseln, §§ 161, 163 StPO. Das funktioniert gut; da gibt es auch keinerlei Beschwerden. Es gibt an dieser Stelle auch keine verfassungsrechtlichen Probleme; das ist alles vom Bundesverfassungsgericht ausgeurteilt.
Jetzt geht das Gesetz aber hin und erschwert die Ermittlungen, indem dort ein Richtervorbehalt eingeführt wird. Da kann man jetzt sagen, verfassungsrechtlich sei das vielleicht doch geboten; da kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Wir als Union sagen aber: Wir sind da sehr kritisch – wir müssen uns sehr genau anschauen, ob wir hier nicht zusätzliche Hürden implementieren, die am Ende dazu führen, dass Polizei und Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen behindert werden. Deswegen haben wir – letzter Punkt – in dieses Gesetz noch eine Klausel zur Evaluation eingeführt. Wir werden uns sehr genau anschauen, ob dieses Gesetz in der Praxis funktioniert oder ob es Staatsanwaltschaft und Polizei behindert.
Unter dem Strich ist das Gesetz dennoch ein großer Schritt, um unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung auch im Netz zu schützen. Unser Rechtsstaat gilt, digital und real, und das setzen wir mit diesem Gesetz um.
Vielen Dank.