Ich mache es gerne noch mal deutlich. Bei der Abwägung, welche Versicherungssumme man wählt, sind damals
die Insolvenzen betrachtet worden, die es nach damals aktuellem Stand bislang gab. Das heißt, es ging nicht darum, den Reisemarkt einzuschätzen, sondern darum: Welche Insolvenzen gab es? – Wenn der höchste Schadensfall bei einer Insolvenz 30 Millionen Euro betrug und man dann sagt: „110 Millionen Euro halten wir für entsprechend vertretbar“, macht das deutlich, dass sehr wohl die gesamte Entwicklung auf dem Reisemarkt berücksichtigt wurde.
Wenn Sie das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes in Gänze zitieren würden, dann müssten Sie auch darstellen, dass der Wissenschaftliche Dienst keineswegs von einer Staatshaftung, einer Verantwortung des Gesetzgebers ausgeht, sondern ebenfalls davon ausgeht, dass eine Staatshaftung hier nicht auf der Hand liegt.