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134. Sitzung
Donnerstag, 12. Dezember 201919. Wahlperiode, 134. SitzungNetzwerkdurchsetzungsgesetz weiterentwickeln – Nutzerrechte stärken, Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken sicherstellen
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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag ist erforderlich, weil seit über zwei Jahren Arbeitsverweigerung stattfindet. Das kann sich der Deutsche Bundestag nicht gefallen lassen.

Stimmt doch gar nicht!

Beifallbei der FDP sowie bei Abgeordneten der AfD

Erstens. Demokratie heißt Transparenz. Man braucht eine Meinung. Man kann eine andere Meinung haben, aber man muss der Öffentlichkeit klar sagen, was man will, und darf sich nicht wegducken.

Beifallbei der FDP

Wir haben nicht zwei Jahre nicht darüber diskutiert!

Zweitens. Der Antrag ist zulässig. Die Kommentierung besagt eindeutig, dass es einer Fraktion auch erlaubt sein muss, Verfahrensanträge zum Umgang mit Vorlagen zu stellen; denn sonst passiert das, was Sie vorhaben, dass Sie das Vorhaben nämlich auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben.

Drittens. Wenn es so ist, wie Sie hier sagen, dass Sie Anfang des kommenden Jahres, im Januar, Ihr Konzept vorlegen wollen, dann kann Ihnen der Antrag ja gar nicht wehtun, weil wir nichts anderes verlangen, als eine Meinungsbildung bis Ende Januar des kommenden Jahres herbeizuführen. Wenn Sie hier die Wahrheit gesagt haben, dann müssen Sie dem Antrag zustimmen.

Herzlichen Dank.

Beifallbei der FDP sowie bei Abgeordneten der AfD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

Das war ja noch ganz schön dünn! Haben wir mehr erwartet von der FDP!

Beifallbei der CDU/CSU