Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir befassen uns mit zwei Anträgen aus der Opposition zum Thema Elterngeld. Eine der Initiativen kommt von der FDP. Die Freien Demokraten fordern unter anderem eine stärkere Digitalisierung der Leistungen und auch eine Vereinfachung der Antragstellung.
Der zweite Antrag entspringt der Feder der Linksfraktion. Die Linke will – das überrascht wohl eigentlich niemanden in diesem Hause – einfach mal wieder Geld verteilen, Steuergeld wohlgemerkt.
Sie fordert schlicht und einfach, den Mindestbeitrag beim Elterngeld und beim Elterngeld Plus anzuheben. Über beide Anträge wird im Ausschuss natürlich zu debattieren sein, und wir werden uns auch gewissen Dingen nicht verschließen.
Beide Fraktionen – darauf möchte ich mal hinweisen – zweifeln allerdings nicht am Konzept des Elterngeldes. Sie finden hier sogar – das haben Sie gut ausgeführt – sehr lobende Worte. Ich zitiere einmal aus dem Antrag der Linken:
Das Elterngeld ermöglicht es Eltern, mehr Zeit mit der Familie zu verbringen und dazu Unterstützung vom Staat zu erhalten.
Für die Liberalen ist das Elterngeld – man höre und staune – eine „zentrale Familienleistung“.
Ich muss sagen: Diese Einschätzungen sind zwar inhaltlich richtig, aber sie verwundern mich. Sie verwundern, wenn man einen Blick in die Protokolle dieses Hauses wirft. Im Jahre 2006 haben wir über die Einführung des Elterngeldes hier abgestimmt. Dass wir diese familienpolitische Erfolgsgeschichte heute haben, verdanken wir der Union und der SPD. Sowohl Die Linke als auch die FDP stimmten damals nämlich dagegen.
Auch die Grünen waren daran leider nicht interessiert und haben das Elterngeld damals abgelehnt.
Aber die damalige Familienministerin Ursula von der Leyen hat sich durchgesetzt und damit einen weiteren Baustein moderner Familienpolitik gelegt. Heute ist das Elterngeld – wir hören es – überhaupt gar nicht mehr wegzudenken.