Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kollegen und Kolleginnen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Linke fordert die Auflösung von ZITiS. Dazu stelle ich folgende Eingangsthesen auf:
De facto will die Linke ZITiS abschaffen. Abschaffen ist dann notwendig, wenn etwas schädlich ist. Auflösen macht dann Sinn, wenn etwas nicht mehr gebraucht wird. Den vorliegenden Antrag hat der Ausschuss für Inneres und Heimat bereits am 10. April 2019 mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Linken und der Grünen abgelehnt. Warum diese Entscheidung wichtig war, möchte ich Ihnen hier aufzeigen.
Zunächst zu der fehlerhaften Antragsbegründung der Linken, wonach ZITiS ja die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger gefährde, unterlegt mit der wahrheitswidrigen und wider besseres Wissen aufgestellten Behauptung, ZITiS sei ein verlängerter Arm der Geheimdienste und sei daher rechtswidrig der Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium entzogen.
Zudem verstoße ZITiS gegen das aus den Erfahrungen der Nazidiktatur hervorgegangene Trennungsgebot betreffend Polizei und Geheimdienste.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Wirklichkeit steht doch diesen Behauptungen diametral entgegen. Das weiß die Linke – und die FDP, Herr Kollege Höferlin, sollte es auch wissen – spätestens seit der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken vom 30. November 2018; denn ich gehe davon aus, dass auch Ihnen diese Antwort zugegangen ist.
Danach handele es sich bei ZITiS eben gerade nicht um eine weitere nachrichtendienstliche Behörde neben dem Verfassungsschutz, dem Militärischen Abschirmdienst und dem Bundesnachrichtendienst. Sie ist vielmehr eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt im Geschäfts- und Organisationsbereich des Bundesinnenministeriums,
die bis 2022 gerade mal über 400 Stellen verfügt, von denen gegenwärtig knapp 200 besetzt sind.
Zur Erinnerung, wie ein Geheimdienst aufgestellt ist: Die Staatssicherheit hatte 1989, am Ende der DDR, mehr als 90 000 hauptamtliche Mitarbeiter. Die Aufgabe von ZITiS ist und kann also gar keine nachrichtendienstliche Tätigkeit sein, sondern sie beschränkt sich auf die Unterstützung der Nachrichtendienste und der Bundespolizei. Infolgedessen unterliegt ZITiS auch nicht der parlamentarischen Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium; aber selbstverständlich der parlamentarischen Kontrolle als Teil der Organisationseinheit des Bundesinnenministeriums, das seinerseits der parlamentarischen Kontrolle unterliegt. Also viel Schall und Rauch um nichts. Damit stellt sich aber nicht mehr die Frage des Trennungsgebots, weil es sich um keinen Geheimdienst handelt.