Man muss kurz beschreiben, was das Qualifizierungschancengesetz zum Gegenstand hat. Seit 1. Januar letzten Jahres – das haben wir vereinbart – ist es möglich, dass bei Investitionen von Unternehmen, die im Strukturwandel sind oder die eine Fachkräfteklemme haben, Investitionen vor allen Dingen von kleinen und mittelständischen Unternehmen in Weiterbildung auch öffentlich, aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit, unterstützt werden können. Das betrifft die Kosten der Qualifizierung, und das betrifft auch den Arbeitsentgeltausfall. Es geht nicht darum, unternehmerische Weiterbildungsinvestitionen zu ersetzen – sie sind erst mal Aufgabe der Unternehmen selbst –, sondern denen, die im Strukturwandel sind und die es brauchen, unter die Arme zu greifen.
Die Erkenntnisse sind positiv. Wir haben eine signifikante Steigerung der Weiterbildung auch in Unternehmen; an dieser Stelle ist noch viel Luft nach oben. Aber die Bundesagentur für Arbeit hat uns insgesamt einen prozentualen Anstieg mitgeteilt, der auch durch dieses Gesetz, aber natürlich nicht nur dadurch, zustande kommt. Ich kann Ihnen einzelne Branchen nennen, in denen dieses Mittel zum Einsatz kommt: Das betrifft die Automobilwirtschaft, die Versicherungswirtschaft und den Bereich der Pflege.
Mein Ziel ist allerdings auch, dass wir in diesen Zeiten prüfen, ob wir von der Einzelfallbetrachtung dieses Gesetzes bei Unternehmen, die auf einen höheren Qualifizierungsbedarf von größeren Teilen der Belegschaft kommen, zu anderen, weiterentwickelten Regelungen kommen, um das noch handhabbarer zu machen. Denn auch das ist eine Rückmeldung aus den deutschen Unternehmen: dass wir da ein bisschen weniger Bürokratie brauchen.