Ja. Aber wenn Sie die Chiffre „Recht auf Weiterbildung“ benutzen, dann müssen Sie sehr genau sagen, was Sie damit meinen. Es gibt landesgesetzliche Regelungen, zum Beispiel im Bundesland Bremen, zu Rechtsansprüchen auf Weiterbildung, die sich auf Weiterbildungszeiten beziehen. Es gibt Rechtsansprüche, was die Förderung von Weiterbildung betrifft.
Die politische Forderung nach einem Recht auf Weiterbildung kann ich also jederzeit unterschreiben; aber wir müssen doch die richtigen Instrumente entwickeln, um das zu erreichen. Wenn Sie zum Beispiel Kurzarbeit mit Weiterbildung verbinden, dann ist das ein Beitrag, um ein solches Ziel zu erreichen. Also: Das Ziel finde ich politisch super; aber es reicht nicht, es plakativ zu propagieren, sondern man muss es mit Leben erfüllen.