Sehr geehrter Herr Kollege Birkwald, die Zahlen sind korrekt. Man muss aber fairerweise sagen, dass der ursprüngliche Begründungszusammenhang für die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland nicht das Niveau der Alterssicherung war, sondern der Lohnabstand zur Grundsicherung,
und das auch immer nur bei Vollzeit. Sie haben ja vorhin darauf hingewiesen: Selbst wenn wir zu 12,13 Euro und Ähnlichem kommen, gilt das, was Sie beschrieben haben, nur, wenn man ein Leben lang Vollzeit gearbeitet hat. Das muss man immer fairerweise dazusagen; Sie wissen das auch.
Ich beantworte Ihnen jetzt die Frage, wie sich das weiterentwickelt: Seit dem 1. Januar sind wir bei 9,35 Euro auf Basis des geltenden Rechts. Die Mindestlohnkommission ist eingesetzt. Sie wird in der ersten Jahreshälfte Vorschläge machen; im Mai oder Juni könnte das der Fall sein. Wir gucken uns dann an, wie diese Erhöhungen ausfallen werden; da ist ein gewisser Spielraum. Ich habe ohnehin den gesetzgeberischen Auftrag – seit 2015 gibt es ja das Gesetz –, in diesem Jahr das Mindestlohngesetz zu evaluieren. Die Evaluierung ist angelaufen, und die wissenschaftlichen Aufträge sind da, sodass wir im Sommer wissen, wie hoch der Mindestlohn ist. Dann haben wir die Evaluationsergebnisse und können gemeinsam miteinander diskutieren und hoffentlich auch entscheiden, wie wir zu einer massiven Weiterentwicklung kommen.
Meine persönliche Auffassung ist – das entspricht auch der Beschlusslage meiner Partei –, dass perspektivisch 12 Euro ein vernünftiges Ziel sind. Wie wir dahin kommen, das müssen wir in diesem Jahr miteinander klären.