Lieber Kollege Schummer, wir feiern tatsächlich 100 Jahre Betriebsverfassungsgesetz. Es ist von 1920. Wir wissen, dass Mitbestimmung bedeutet, dass Demokratie nicht vor Unternehmen haltmacht. Wir wissen, dass Mitbestimmung ein wesentlicher Erfolgsfaktor unserer Wirtschaft ist. Das gilt für viele Unternehmen; das muss man sagen. Es ist an der Zeit, das Betriebsverfassungsgesetz zu erneuern; das haben wir uns miteinander vorgenommen.
Ich werde zwei Antworten geben. Das eine ist: Wir werden Vorschläge für den Bereich Plattformökonomie, vor allen Dingen für die Plattformen, die menschliche Arbeit vermitteln, machen. Da geht es um die, die abhängig beschäftigt sind, deren Chancen, aber auch deren Mitbestimmungsrechte. Es wird auch um neue Formen von Selbstständigkeit gehen; denn nicht alle werden wie die bei den Plattformen Arbeitenden abhängig beschäftigt sein. Trotzdem geht es auch um deren sozialen Schutz und deren Rechtsposition.
Das Zweite ist, was wir für die Erneuerung des Betriebsverfassungsgesetzes gemeinsam tun können. Da sind Onlinewahlen ein Thema, was man diskutieren kann, aber, ehrlich gesagt, nicht das wichtigste.
Die Frage ist zum Beispiel, ob wir die Unterdrückung von Betriebsräten – das ist heute schon ein Straftatbestand – von einem, ich gebe das mal mit, Antragsdelikt zu einem Offizialdelikt machen. So etwas ist schon heute strafbewehrt,
aber Sie haben noch nie erlebt, dass eine Staatsanwaltschaft tätig wurde – weil die Menschen zum Teil Angst haben in diesem Bereich.
Oder es geht um die Frage von Mitbestimmungsrechten zum Beispiel beim Einsatz von künstlicher Intelligenz. Oder es geht um die Frage eines vereinfachten Wahlverfahrens. Das sind alles Themen, die wir aus guten Gründen zur Modernisierung des Betriebsverfassungsgesetzes miteinander besprechen können in diesem Jahr.