Frau Abgeordnete Ferschl, die Bundesregierung teilt Ihre Überzeugung voll und ganz: Sozialpartnerschaft, Mitbestimmung, Betriebspartnerschaft sind gute Zeichen sozialer Marktwirtschaft. Es gibt Untersuchungen darüber, dass Unternehmen, die starke Mitbestimmungen haben, resilienter und wirtschaftlich erfolgreich sind, und es werden die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wirksam vertreten.
Ich gebe Ihnen auf Ihre Frage zwei Antworten:
Erstens. Wir als Bundesarbeitsministerium werden noch vor Weihnachten unter dem Aspekt der Stärkung der Sozialpartnerschaft ein Gesetz auf den Weg bringen, das die Tariftreue verbessert, die Nachwirkung von Tarifverträgen berücksichtigt und den digitalen Zugang von Gewerkschaften zu Unternehmen erleichtert.
Zweitens. Wir werden das Thema Offizialdelikt mittels einer Reform des Betriebsverfassungsgesetzes im nächsten Jahr angehen. Schon heute ist strafbar, die Gründung eines Betriebsrates zu unterdrücken oder seine Arbeit zu behindern. Obwohl das in der Praxis vorkommt, gibt es kaum entsprechende Verfahren; denn es handelt sich bislang um ein Anzeigedelikt ist, und viele Beschäftigte befürchten, dass es für sie negative Konsequenzen hat, wenn sie es anzeigen. Deshalb werden wir aus dem Anzeigedelikt ein Offizialdelikt machen. Das heißt, die Kenntnis einer Staatsanwaltschaft reicht dann für Ermittlungen. Ich erwarte allerdings, dass die Länder, wenn wir das eingeführt haben, entsprechende Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Deutschland aufbauen, damit das auch effektiv verfolgt werden kann.
Mitbestimmung ist wirtschaftlich vernünftig und Teil der Demokratie. Das ist nicht irgendwas. Es ist ein Bürgerinnen- und Bürgerrecht, ein Arbeitnehmerrecht, einen Betriebsrat zu gründen, und wer das unterdrückt, –