Danke, Herr Kollege Korte, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben gerade explizit die Haltung der damaligen DDR-Regierung angeführt und auch die ursprünglich erhobene Forderung der Hohenzollern genannt, ein Wohnrecht auf Schloss Cecilienhof zu erlangen. Diese Forderung wurde mittlerweile fallen gelassen, aber sie wurde – das stimmt – ursprünglich erhoben.
Meine Frage: Ist Ihnen bekannt, dass Erich Honecker am 3. Mai 1988 einen Brief unterzeichnet hat, in dem explizit steht, dass den Hohenzollern ein Wohnrecht auf Schloss Cecilienhof eingeräumt werden sollte, wenn im Gegenzug die Särge der verstorbenen Könige Friedrich Wilhelm I. und Friedrich II. wieder zurück nach Potsdam überführt würden?