Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Gemeinden sind wichtiger als der Staat …“ – diese Einschätzung hat niemand Geringeres als Theodor Heuss, der erste Präsident unserer Bundesrepublik, im Jahr ihrer Gründung getroffen. Die vielleicht zugespitzte Feststellung macht deutlich, dass die kommunale Politik das Fundament unserer Demokratie ist und dass die Politik und die Politiker vor Ort unverzichtbar sind für das Funktionieren und den Zusammenhalt unseres Gemeinwesens. Kommunalpolitik ist wirklich die Keimzelle unserer Demokratie.
In den letzten Jahren erleben wir indes eine Zunahme von Angriffen auf kommunale Verantwortungsträger. Immer häufiger erfahren wir von Beschimpfungen, aber auch von tätlichen Attacken und teils brutalen Anschlägen gegen Lokalpolitiker. Henriette Reker, die Oberbürgermeisterin von Köln, entrann 2015 nur knapp dem Tod; einen Tag vor ihrer Wahl stach ihr ein fanatisierter Rechtsradikaler in den Hals. Andreas Hollstein, Bürgermeister der Stadt Altena, wurde 2017 von einem aufgebrachten Flüchtlingshasser ebenfalls ein Messer in den Hals gestoßen. In diesen Zusammenhang gehören auch die aktuellen Drohungen aus der rechten Szene gegen den Bürgermeister Christoph Landscheidt aus meiner niederrheinischen Heimatregion.
Solche Angriffe beschränken sich aber auch nicht auf Kommunalpolitiker und Bürgermeister – das haben Sie, Herr Präsident, gerade schon deutlich gemacht –: Auch Landes- und Bundespolitiker werden zur Zielscheibe von Hass, von Gewalt. Ich nenne nur den mutmaßlich von Linksextremisten begangenen Angriff auf den Hamburger Innensenator Andy Grote Ende des vergangenen Jahres und – Sie haben darauf hingewiesen – die Schüsse auf das Wahlkreisbüro unseres Bundestagskollegen Karamba Diaby, der ja gleich noch zu uns spricht, vom gestrigen Tag. Der traurige Tiefpunkt dieser schlimmen Entwicklung ist wohl der feige Mordanschlag auf Dr. Walter Lübcke am 2. Juni 2019 – nicht der erste Mord aus der rechtsextremen Szene, aber der erste Mord von offenbar Rechtsextremen an einem deutschen Politiker seit dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft in Deutschland.
Dem Bundeskriminalamt wurden für das gerade zu Ende gegangene Jahr 2019 bislang 1 241 politisch motivierte Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger gemeldet, und wir fürchten sogar, dass hier noch einige dazukommen. Bislang konnten 440 Übergriffe Rechtsextremisten und 246 Taten Linksextremisten zugeordnet werden. Das sind, meine Damen und Herren, erschreckende Zahlen, die für uns zugleich Mahnung und Aufforderung zum Handeln sind.
Denn unsere Demokratie lebt ja davon, dass sich Politiker hauptamtlich, aber eben mehr noch ehrenamtlich in den Dienst der Allgemeinheit und ihrer Mitmenschen stellen. Jeder Anschlag auf einen Repräsentanten unseres Staates ist daher zugleich ein Angriff auf unsere gemeinsamen demokratischen Werte. Er ist ein Angriff auf uns alle!
Zugleich ist unser Rechtsstaat in besonderem Maße auf diejenigen angewiesen, die täglich für Sicherheit, Ordnung und Recht sorgen. Insbesondere Polizeibeamte werden aber immer wieder Ziel von gewalttätigen Angriffen – und mit ihnen auch andere Einsatzkräfte und Rettungskräfte. Respektlosigkeit, Pöbeleien und sogar körperliche Gewalt gehören inzwischen zur polizeilichen Alltagserfahrung. Allein in Berlin werden nach Angaben der Berliner Polizei im Schnitt jeden Tag 19 Beamte angegriffen. Im Jahre 2018 wurden 85 604 Vollstreckungsbeamte sowie andere Einsatzkräfte bei Ausübung ihres Jobs Opfer von Gewaltdelikten – ein Anstieg im Vergleich zum Jahr davor von 10 Prozent. Diejenigen, die Tag für Tag, meine Damen und Herren, ihren Kopf für unser aller Sicherheit hinhalten, ob als Polizisten, als Feuerwehrleute, als Rettungskräfte, haben den Anspruch darauf, dass die Politik ihnen auch den Rücken stärkt.
Ich will aber auch hinzufügen, dass ich die Proteste des Personalrats bei der Berliner Polizei durchaus gut verstehen kann, in denen er darauf hinweist, dass es nicht sein kann, dass ein Antidiskriminierungsgesetz eine Art faktische Beweislastumkehr statuiert und sich Polizisten für ihre Arbeit sozusagen einem Generalverdacht ausgesetzt sehen, weil sie bei Vorwürfen, sie hätten diskriminiert, ihrerseits faktisch die Beweislast tragen müssen. Auch das haben unsere Polizistinnen und Polizisten nicht verdient.
Die Attacken, von denen ich eben gesprochen habe, und zwar jede einzelne, verurteilen wir aufs Schärfste. Wir als Bundesregierung ergreifen auch konkrete Gegenmaßnahmen. Bereits 2017 haben wir mit dem Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften die Strafdrohung für Angriffe auf Polizei und Rettungskräfte bei jeder Diensthandlung – vorher waren es nur Vollstreckungshandlungen – auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe verschärft.
Mit der aktuellen Umsetzung des von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmenpakets zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität werden wir gezielt auch den Schutz von Kommunalpolitikern verbessern. Nicht mehr werden wie bisher, jedenfalls in der Auslegung der Gerichte, nur hauptamtliche Abgeordnete wie wir alle, sondern eben auch endlich Kommunalpolitiker vor übler Nachrede und Verleumdung durch die verschärfte Strafdrohung des § 188 Strafgesetzbuch geschützt sein.
Meine Damen und Herren, da aus Worten des Hasses nicht selten Taten der Gewalt werden, müssen wir uns auch mit Beleidigungen oder Anfeindungen unter dem Schutz der Anonymität im Internet beschäftigen. Ich persönlich bin nicht der Auffassung, dass wir eine generelle gesetzliche Rechtspflicht zur Offenlegung von Klarnamen oder zur Aufhebung von Anonymität brauchen. Aber was wir meines Erachtens brauchen, ist eine Kultur der Offenheit, des offenen Umgangs miteinander im Netz. Ich finde, eine ernsthafte politische Streitkultur verträgt sich in einer freiheitlichen Gesellschaft nicht mit Anonymität oder oftmals sogar mit Duckmäusertum, was wir in manchen Foren im Netz auch feststellen müssen.
Wir werden die Regelungen des Strafgesetzbuchs mit Bezug zur Hasskriminalität ergänzen. Das betrifft zum Beispiel die Aufforderung zu Straftaten oder Billigung oder Verharmlosung von Straftaten. Ferner wollen wir als Bundesregierung eine Meldepflicht für Diensteanbieter nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz einführen, etwa für Morddrohungen und Volksverhetzung. Und Diensteanbieter müssen zur Bekämpfung und Aufklärung von Hasskriminalität auch einer Auskunftsverpflichtung, etwa gegenüber dem Bundeskriminalamt, unterfallen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir setzen weiterhin, aber nicht nur auf polizeiliche Maßnahmen und nicht nur auf repressive staatsanwaltschaftliche, gerichtliche Maßnahmen. Nein, es geht auch um Prävention, und es geht auch um Bewusstseinsbildung. Die im letzten Jahr begonnene Kampagne „Für ein sicheres Deutschland“ werden wir fortführen. Mit ihr zeigen wir, dass in jeder Uniform von Polizei, Feuerwehr oder anderen Einsatzkräften immer auch ein Mensch steckt, der nicht nur als Repräsentant des Staates, sondern auch ganz persönlich Anspruch auf Achtung seiner Würde hat.
Für unsere Kommunalpolitiker, meine Damen und Herren, können wir alle gemeinsam, innerhalb und außerhalb dieses Hauses, selbst wohl das beste Signal setzen. In diesem Jahr finden in Bayern und in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen, in Hamburg neben der Bürgerschaftswahl auch Bezirkswahlen statt. Ich werbe auch vor dem Hintergrund der heutigen Debatte dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger in diesen Ländern mit einer hohen, hoffentlich sehr hohen Wahlbeteiligung gerade den ehrenamtlichen Politikern den Rücken stärken und damit ein deutliches Zeichen gegen Hass, Hetze und Gewalt setzen.
Vielen Dank.