Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um es vorwegzunehmen, Herr Kollege Höferlin: Wir werden Ihrem Antrag nicht zustimmen können,
und zwar aus einer ganzen Reihe von Gründen.
Die Wichtigkeit, die Sie dem Thema einräumen, zeigt sich an der Genese der Tagesordnung für heute: Sie haben sich erst überlegt, dass Sie hier das Thema diskutieren wollen. Dann war Ihnen ein anderes Thema wichtiger,
und Sie haben noch mal umdisponiert. Und dann kamen Sie mit diesem etwas hilflosen Antrag. Das ist übrigens ein Gemisch von Ideen, die von uns kommen,
die Sie übernommen haben –
ich werde im Einzelfall darauf eingehen –, und von überkommenen Positionen. Sie sind witzigerweise – offensichtlich auch in Ihrer Fraktion – der Letzte, der noch sagt, dass das NetzDG gar kein Erfolg war.
Da hätte ich Ihnen die Anhörung im Rechtsausschuss sehr ans Herz gelegt. Tatsächlich war Ihre Fraktion über weite Strecken der Anhörung gar nicht vertreten. Also, Ihr Interesse ist oftmals leider nur vorgeschoben.
Meine Damen und Herren, kommen wir zur Sache. Hass und Hetze sind natürlich Erscheinungen, denen wir im Netz mit großer Entschlossenheit entgegentreten wollen.
Zum Thema „Weiterentwicklung des NetzDG“. Das NetzDG ist im Übrigen, auch nach Ansicht der Stakeholder in der Diskussion, ein wirklicher Erfolg – einige reden von einem Überraschungserfolg – geworden.
Dieses wollen wir weiterentwickeln. Wir wollen Gutes besser machen und haben dazu eine Reihe von Vorschlägen auf den Tisch gelegt.
Sie haben heute wahrscheinlich die Tagespresse verfolgt. Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet über einen Referentenentwurf. Wir sind guten Mutes, dass sich in diesem Referentenentwurf die vielen klugen Vorschläge, die die Unionsfraktion in dieser engagierten Debatte auch schon in einem Positionspapier niedergelegt hat, wiederfinden werden.
Wir haben die Strafverfolgungsbehörden gestärkt. Es gibt Gespräche mit den Ländern. Das Thema Schwerpunktstaatsanwaltschaften wollen Sie uns hier tatsächlich als neu verkaufen. Abenteuerlich! Darüber diskutieren wir hier in diesem Hause schon seit über einem Jahr. Sie haben es jetzt mitbekommen. Glückwunsch dazu!
Auch das Thema „regulierte Selbstregulierung“ – das ist übrigens ein Thema, das sich jetzt, glaube ich, erstmals in einem FDP-Antrag findet – ist eigentlich erledigt. Wir sind da schon deutlich weiter; Sie fangen gerade an. Bewegen Sie sich ein bisschen schneller, dann kommen Sie hinterher.
Ich will nun auf einige Punkte Ihres Antrages eingehen, die schlicht falsch sind oder einfach auch nur widersprüchlich. Schlicht falsch ist die Behauptung, es würde eine Klarnamenpflicht angestrebt werden. Das hatte ich Ihnen hier schon mal berichtet: Nach intensiver Debatte ist mit der Unionsfraktion eine Klarnamenpflicht nicht zu machen.
– Wissen Sie, Frau Künast, bei uns ist es vielleicht ein bisschen anders als bei der Fraktion der Grünen. Bei uns dürfen einzelne Mitglieder natürlich auch abweichende Meinungen haben.
Die werden nicht gleich niedergebrüllt.
Insofern, meine Damen und Herren: Klarnamenpflicht wird es mit uns nicht geben.
– Nun reden Sie mal bitte nicht dauernd dazwischen. – Eine Verpflichtung wird es mit uns nicht geben. Wir gehen den Weg der Anreize: Wir wollen durchaus die Netzwerkbetreiber ermutigen, Anreize für die Klarnamenverwendung einzuführen, weil wir festgestellt haben, dass die Klarnamenverwendung durchaus die eine oder andere Hemmung gegenüber der üblen Beschimpfung und Herabsetzung von Personen darstellen kann. Sie ist allerdings nicht der einzige Schlüssel zum Erfolg. Anonymität ist eben auch ein Bestandteil der Meinungsfreiheit, und die Meinungsfreiheit ist uns wichtig. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass das NetzDG die Meinungsfreiheit schützt.
Sie schlagen in Ihrem Antrag beispielsweise auch eine effektivere Strafverfolgung vor und fordern – lustigerweise – die Einrichtung einer Zentralstelle für solche Hinweise. Wenn Sie Ihren Antrag auch nur in Ansätzen sorgfältig gelesen hätten,
dann wäre Ihnen aufgefallen, dass Sie sich eine halbe Seite vorher gegen die Einrichtung einer zentralen Stelle beim BKA ausgesprochen haben. Also: Beseitigen Sie die Widersprüche in Ihrem eigenen Antrag!
Und, meine Damen und Herren – das will ich gegen Ende der Rede doch noch erwähnen; das hat mich dann schon verwundert –: Dass Sie von der FDP, auch wenn Sie so einen Antrag – der im Übrigen erst gestern Abend vorgelegt worden ist –
schnell zusammenstoppeln mussten, auf die Idee kommen, Kommunikation auf Messengerdiensten, beispielsweise WhatsApp-Kommunikation, unter den materiellen Geltungsbereich dessen zu stellen, was heute im NetzDG geregelt ist, ist ein starkes Stück. Das ist im Übrigen ein echter Anschlag auf die Meinungsfreiheit. Dass dieser Vorschlag ausgerechnet von der FDP kommt, nimmt doch wunder. Sie würden damit einen Wechsel der Parameter vornehmen. Sie würden nämlich nicht das Netz überwachen und gegen Einzelne vorgehen, sondern Sie würden Endgeräteüberwachung etablieren wollen. Das ist mit der Union nicht zu machen.
Wir sind mit dem NetzDG zufrieden. Es hat sich bewährt. Wir machen Gutes besser. Es liegt in Kürze ein Entwurf der Bundesregierung auf dem Tisch. Wir haben ihn sorgfältig vorbereitet, haben eine engagierte Diskussion geführt. Ich bin außergewöhnlich optimistisch, dass wir das mit einem besonders guten Ergebnis Ende des ersten Quartals dieses Jahres abschließen werden.
Vielen Dank.