Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich dafür eingesetzt, die Vollverschleierung im öffentlichen Raum zu begrenzen, und wir werden das auch fortsetzen. Das ist mit den Sozialdemokraten vereinbart, und dafür setzen wir uns ein.
Wir wollen das alles aber verfassungskonform tun, und diesem Anliegen wird der Antrag der AfD einfach nicht gerecht. Bevor ich dazu komme, will ich aber, weil das in der Debatte bisweilen unterging, sagen: Überall, wo es rechtlich möglich ist, werden wir uns der Vollverschleierung entgegenstellen,
und zwar deshalb, weil wir fest davon überzeugt sind, dass Burka und Nikab in keiner Weise unserer Vorstellung von einem Rechtsstaat und einer deutschen Wertekultur entsprechen.
Ich sage hier ausdrücklich: Die Religionsfreiheit gehört zu Deutschland, aber der politische Islam gehört nicht zu Deutschland, und gegen ihn werden wir uns wenden.
Und überall dort, wo der politische Islam versucht, unsere offene Lebensweise zu beschränken, werden wir ihm mit der Härte des Rechtsstaates begegnen. Da sind mir auch die Zahlen, wie wenige das sind, egal – das wird es mit uns nicht geben.
Nun aber in Richtung AfD, bevor Sie sich zu früh freuen: Wissen Sie, wenn wir von den Moslems verlangen, dass sie sich an unsere Regeln halten,
dann tun wir selbst gut daran, uns auch an unsere eigenen Regeln zu halten. Sie wissen vielleicht: Mit Ihrem Vorschlag operieren Sie ganz deutlich im grundrechtssensiblen Bereich der Religionsfreiheit. Ich kann Ihnen nur die Empfehlung geben: Wenn Sie da operieren, sollten Sie auch Ihr OP-Besteck kennen!
Es ist ja nicht nur so, dass Sie den Vorsitzenden des Rechtsausschusses stellen, sondern es ist auch ein Faktum, dass ein Viertel Ihrer Fraktion Juristen sind. Diese Expertise findet sich in dem Antrag aber in keiner Weise wieder.
Vielmehr ist der Antrag mit heißer Nadel gestrickt und strotzt – ganz ehrlich – vor falschen Behauptungen. Das fängt schon mit dem Schutzbereich der Religionsfreiheit an. Sie behaupten, Burka-Tragen unterfalle nicht dem Schutzbereich der Religionsfreiheit. Wissen Sie, ich finde das auch nicht toll, aber die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und sogar das EGMR-Urteil, das Sie zitieren, besagen: Die Religionsfreiheit schützt auch das Burka-Tragen im Schutzbereich. – Erster Fehler.
Zweiter Fehler: Natürlich kann man Eingriffe in den Schutzbereich der Religionsfreiheit rechtfertigen, aber nach ständiger Rechtsprechung eben nur durch kollidierendes Verfassungsrecht. Dazu führen Sie substanziell gar nichts aus, sondern das, was Sie hier behaupten, und das, was Herr Curio hier behauptet hat, ist grober Unfug.
Nehmen wir einmal das Beispiel Menschenwürde. Die Menschenwürde ist eben kein Zwangskorsett, um das ganz deutlich zu sagen. Ich finde eine Burka ziemlich unwürdig, und ich finde es unwürdig, dass sich die Frauen dadurch auch zum Objekt machen lassen.