Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine verehrten Damen und Herren! Menschen in Europa und Deutschland sind sich durchaus einig, einen Ganzkörperschleier als zivilisations- und frauenfeindlich zu betrachten. Die Mehrzahl der Muslima aber trägt gar keine Burka oder keinen Nikab.
Betroffen ist nur eine verschwindend kleine Minderheit.
Das Kopftuch hingegen ist viel weiter verbreitet und auch bei uns sichtbar. Auch das Tragen dieser religiösen Kopfbedeckung bewegt gelegentlich die Gemüter. Aber auch Frauen ohne Kopftuch können überzeugte und praktizierende Muslima sein. Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Herr Sofuoglu, äußerte hierzu, es sei besser, auf die Moscheegemeinden einzuwirken, statt Verbote zu erlassen. Warum äußert er das? Warum hat er damit auch recht? Der EuGH, der Europäische Gerichtshof, hat, wie schon zitiert, die Verbote der Vollverschleierung in Belgien und Frankreich bestätigt. Aber trotzdem ist gerade in diesen Ländern die Zahl der Burka- oder Nikabträgerinnen keineswegs zurückgegangen und auch nicht rückläufig. Die Terrorgefahr in diesen Ländern ist seit diesem Erlass der Gesetze sogar noch gestiegen. Es gibt daher den von Ihnen dargestellten kausalen Zusammenhang keineswegs.
Aber unsere Gesellschaft wird weiter gespalten und Hass auf alles Fremde weiter geschürt.
Der vorliegende Antrag wird mit „dem Schutz des Individual-Freiheitsrechts …, der inneren Sicherheit und dem staatlichen Ziel der Sicherstellung des gesellschaftlichen Zusammenlebens“ begründet. Dieses Ziel wird mit dem Verbot der Vollverschleierung jedoch nicht erreicht; schauen wir nur in unsere Nachbarländer. Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier schleicht ein Wolf im Schafspelz durch unser Hohes Haus.
Motiviert ist der Antrag nämlich nicht aus den aufgeführten Gründen, sondern, wie die Antragsteller in der Presse bereits lanciert haben – dort lag der Antrag nämlich schon vor, bevor wir ihn auf den Schreibtischen hatten – und wie es gerade bestätigt worden ist, als Maßnahme gegen die kulturelle Landnahme. Diese Begrifflichkeiten sind uns auch schon bekannt, und zwar aus einer Zeit, die mehr als 70 Jahre zurückliegt.
Sehen Sie wirklich eine Gefahr für unser Land durch 300 Muslima? Es geht hier einmal mehr darum, den Islam in Deutschland zu stigmatisieren. Die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes haben aufgrund der selbsterlebten Geschichte und der Erfahrungen mit nationalsozialistischem Gedankengut zu Recht in unserem Grundgesetz in Artikel 1 formuliert:
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Ganz bewusst wird nicht auf die Würde der Deutschen abgestellt. In Artikel 4 des Grundgesetzes wird die Freiheit des Glaubens als unverletzlich festgestellt und die ungestörte Religionsausübung gewährleistet. Jetzt fragen wir uns, wenn wir tatsächlich eine Gefahr für unsere innere Sicherheit sehen: Wie können wir diese gewährleisten? Wie können wir die Unterdrückung muslimischer Frauen tatsächlich verhindern? Und wie können wir unser Zusammenleben sichern? Mit Sicherheit nicht mit Verboten, die diese verschwindend geringe Minderheit von Frauen weiter ins Abseits stellen und ausgrenzen, sondern durch Angebote zur Integration, durch Kommunikation und durch Respekt vor dem Fremden,
durch Solidarität in der Gemeinschaft und durch Toleranz.
Meine Würde als Mensch gebietet es mir, solchen Anträgen, die auf Diffamierung und Hetze ausgerichtet sind, entgegenzutreten und diese nicht weiter zu unterstützen. Wie können wir sonst sicher sein, dass wir nicht selbst irgendwann zu den Minderheiten gehören, die nicht in das nationale Gedankengut der AfD passen und gegen die sich dann ihre Angriffe richten?
Vielen Dank, meine Damen und Herren.