Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschland ist ein Land der Erfinder. Allein im letzten Jahr gab es knapp 70 000 Patentanmeldungen. „Der Wert einer Idee liegt in ihrer Umsetzung“, sagte einst schon Edison. Dafür brauchen Existenzgründer Kapital. Bisher sind wir in Deutschland bei der Bereitstellung von Wagniskapital suboptimal aufgestellt.
Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf ändern wir das. Wir geben der KfW weitere Instrumente für die Eigenkapitalgenerierung junger Start-ups aus dem sogenannten Sondervermögen des ERP in die Hand.
Herr Kollege, Sie haben hier eine echt sexistische Rede gehalten.
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, dass das an einem solchen Punkt nötig ist. Aber gut, ich verstehe die AfD in vielen Fragen nicht.
Jetzt moniert die AfD, dass der Förderzielwert in Höhe von etwa 330 Millionen Euro bei einer tatsächlich geleisteten Förderung von circa 250 Millionen Euro im Jahre 2016 unterschritten wurde. Aber gerade weil die Programmförderung auch aufgrund der Niedrigzinsphase den Zielwert nicht erreicht, soll das Geschäft im Bereich des Eigenkapitals ausgebaut werden. Das ist doch Sinn und Zweck des Gesetzes, das wir heute hier beraten. Aber scheinbar haben Sie das nicht verstanden.
Wer dem Kollegen von den Grünen gerade zugehört hat, dem kam es vor wie eine Jamaika-Traumatherapie.
Das Gespräch zwischen den Kollegen der Grünen und der FDP hat mit den Inhalten wenig zu tun.
Sie haben moniert, dass das alles nicht schnell genug vorangeht. Herr Kollege, Sie sollten sich einmal daran erinnern, wer den durchaus erfolgreichen High-Tech Gründerfonds, der ebenfalls aus dem ERP-Sondervermögen finanziert wurde, gegründet hat. Wir Sozialdemokraten und Grüne haben den High-Tech Gründerfonds damals im Jahre 2005 gemeinsam gegründet. Es ist ein guter Fonds, der junge, innovative Unternehmen fördert, zum Beispiel hinsichtlich Ausstattung mit modernster Technik und hinsichtlich nachhaltiger Lösungen im Bereich der Energiewende und des Klimaschutzes. Das haben wir damals gemeinsam gemacht.
Aber das haben Sie von den Grünen wahrscheinlich verdrängt.
Natürlich ist das eine trockene Thematik. Aber ich habe mir in der letzten Woche einmal angeschaut, welches Unternehmen es in meinem Wahlkreis Kassel gibt, das aus dem High-Tech Gründerfonds unterstützt wurde. Ich habe dort das Unternehmen enercast GmbH, ein Spezialist für die Prognose von Leistungen der Solar- und Windkraftanlagen, gefunden. Dieses Unternehmen ist mit dem High-Tech Gründerfonds frühzeitig gefördert worden und expandiert mittlerweile in den USA.
Jetzt gibt es Forderungen der Linken – neben ihren Beschimpfungen der Sozialdemokratie; das machen sie auch immer gerne –, dass es keine Exportförderung wegen der Außenhandelsüberschüsse geben dürfe. Ich sage Ihnen: Das sieht die SPD-Bundestagsfraktion anders. Deutschland braucht innovative Unternehmen, die im Globalen wettbewerbsfähig sind. Deswegen ist das der richtige Weg.
Ich sage Ihnen an dieser Stelle auch deutlich: Das Gespräch bei enercast hat mir gezeigt, wie wichtig die Rolle des High-Tech Gründerfonds ist, und zwar nicht nur als Geldgeber. Die Ausstattung mit Kapital ist zwar ein wichtiger Schritt in der ersten Runde. Aber das Netzwerk, das dahintersteht, und die Kontakte, die geknüpft werden können, sind entscheidend. Der neue Geschäftsführer ist auch aus dem Pool gekommen, den der High-Tech Gründerfonds führt. Außerdem ist es ein Gütesiegel für weitere Investitionen und für weitere Kapitalgeber.
Frau Grotelüschen, Sie haben gerade gesagt, es gebe eine Art Konkurrenz zwischen der öffentlichen und privaten Kapitalförderung. Das ist doch totaler Humbug. Es ist vielmehr so, dass staatliche Fonds private Investoren nachziehen. Das war bei dem Unternehmen in meinem Wahlkreis auch so. Es hat wie ein Katalysator gewirkt. Mittlerweile ist noch Innogy Venture Capital in die Finanzierung eingetreten. Das zeigt: Nachhaltig ist staatliches Engagement erst dann, wenn es private Investitionen anreizt.
Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. Die Bereitschaft, etwas zu riskieren, gilt nicht nur für Gründer, sondern auch für Investoren und auch für die Politik.
In diesem Sinne: Danke und Glück auf!
Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2018. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/855, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 19/164 (neu) anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit Zustimmung aller Fraktionen einstimmig angenommen.
Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen – jetzt kommt es darauf an –, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Wer nimmt nicht daran teil? – Das war ein Kollege der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig – bis auf wenige, die sitzen geblieben sind – angenommen.