Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Meinungen über die sachgrundlose Befristung – das ist offenbar geworden – gehen weit auseinander.
Tatsächlich bietet eine Reihe von Befunden Anlass dazu, das Instrument der befristeten Arbeitsverhältnisse zu hinterfragen.
Im Grundsatz gibt es befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse, und daran ist zunächst auch gar nichts Schlechtes zu erkennen. Denn für diejenigen, die erstmalig in den Arbeitsmarkt eintreten, oder diejenigen, die nach Umorientierung am Arbeitsmarkt erstmalig wieder Fuß fassen wollen, ist zunächst gar nicht entscheidend, ob eine Befristung vorliegt oder nicht, sondern das Arbeitsverhältnis als solches.
Dessen ungeachtet gibt es – das zeigt die gesellschaftliche Diskussion – an vielen Stellen Fehlentwicklungen, und diesen Fehlentwicklungen müssen wir natürlich entgegentreten.
Dazu gehört aber, zunächst einmal die Sachverhalte exakt zu benennen: Meinen wir einmalige Befristung, oder meinen wir Kettenverträge? Beleuchten wir den privaten oder den öffentlichen Sektor?
Im öffentlichen Bereich greift eine besonders hohe Anzahl an befristeten Beschäftigungen Raum. Das haben wir gerade durch aktuelle Anfragen wieder erfahren. In Wissenschaft, Forschung und Lehre erhalten immer mehr auch hochqualifizierte Mitarbeiter nur noch befristete Verträge. Von 109 Arbeitnehmern in der öffentlichen Verwaltung erhalten 57 nur einen Zeitvertrag, im Erziehungs- und Sozialwesen sind es zwei Drittel und im Bereich Erziehung und Unterricht sogar 72 Prozent. Das sind beklagenswerte Zustände. Das sehen auch die Freien Demokraten so.
Aber mit alldem, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von der Linken, hat Ihr heutiger Antrag – auch wenn Sie ihn zum siebten Mal einbringen – überhaupt nichts zu tun.
Denn die gerade beschriebenen Phänomene sind in der großen Zahl Beschäftigungsverhältnisse, die eben nicht sachgrundlos im Sinne des Teilzeit- und Befristungsgesetzes sind, sondern die in aller Regel den acht Ziffern des § 14 Absatz 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes unterfallen und insofern von Ihren beantragten Streichungen nicht betroffen sind.
Etwa im Bereich der Universitäten oder der Schulen würde Ihr Antrag zur Streichung der Absätze 2, 2a und 3 des § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz also überhaupt niemandem helfen.
All das wäre zu verschmerzen, aber es ist doch so: Gerade für die schwächeren Teilnehmer am Arbeitsmarkt verursacht Ihr Antrag gravierende Verschlechterungen.
Unsoziale Wege, die wir nicht mitgehen können, ergeben sich schon daraus, dass Sie sachgrundlose Befristungen, die durchaus ein Vorteil sein können, vollständig abschaffen wollen. Bei Start-ups, die sich im Wettbewerb noch erproben, machen sie Sinn. Für ältere Arbeitnehmer über 52, die aufgrund einer sachgrundlosen Befristung überhaupt erst wieder die Chance haben, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, wollen Sie die Regelung ebenfalls streichen. Das Gleiche gilt für langzeitarbeitslose Menschen, für die die sachgrundlose Befristung ebenfalls eine wichtige Brücke darstellt, um in den Arbeitsmarkt zu kommen.
Das zeigen im Übrigen die aktuellen Zahlen des IAB. Aus den Zahlen geht auch hervor, dass aus vielen befristeten Beschäftigungen, die zunächst eingegangen werden, dauerhafte Beschäftigungen werden. Das Instrument ist also nicht nur vorhanden, es ist auch wirksam. Ihr Antrag ist in den Bereichen, in denen es unbestritten Fehlentwicklungen gibt, also wirkungslos. Zudem würden Perspektiven gerade für die Schwächeren im Arbeitsmarkt, für die Sie in Anspruch nehmen zu sprechen, vernichtet werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es mangelt nicht an gesetzlichen Regelungen. Vielmehr mangelt es in der öffentlichen Verwaltung am Wollen. Die meisten Befristungen könnten in den Bundesministerien, in den Ländern und in den Kommunen problemlos aufgehoben werden.
Wir Freien Demokraten stehen an der Seite der Menschen, für die die flexiblen Instrumente am Arbeitsmarkt Grundvoraussetzung sind für Teilhabe und für die Verwirklichung der eigenen Ziele, und an der Seite der Betriebe, die in Zeiten von Globalisierung und Digitalisierung flexibel reagieren können müssen, ausdrücklich auch durch befristete Projekte, die nun einmal am Anfang vieler Gründungen stehen.
Wir stehen nach wie vor zur Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung. Der vorliegende Antrag hilft niemandem, aber er schadet einigen. Er ist wachstums- und beschäftigungsfeindlich. Er ist unsozial, weil er Chancen vernichtet,
ausgerechnet von jungen Gründern und älteren Erwerbslosen, deren Fähigkeiten und Erfahrung wir in Zeiten des Fachkräftemangels dringend brauchen. Der vorliegende Antrag ist insofern korrekt, als dass er ein Problem anspricht, das tatsächlich besteht; aber er bietet keine Lösung.
Vielmehr ist der Antrag – erlauben Sie mir diese Bemerkung – erfrischend frei von Sachkenntnis oder handwerklich schlecht gemacht. Wir sollten ihn deswegen ablehnen.
Vielen Dank, meine Damen und Herren.