Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem hier jetzt so viel Gift verspritzt wurde,
will ich zunächst damit beginnen, dass es für uns, für die CDU/CSU-Fraktion, zuallererst ein Grund zur Freude und zur Dankbarkeit ist, dass Herr Yücel, der über ein Jahr aus rein politischen Gründen inhaftiert war, endlich freigekommen ist.
Da die Überschrift Ihres Antrags „Verhalten der Bundesregierung im Fall Deniz Yücel“ lautet, gibt mir dies die Gelegenheit, ebendieses Verhalten zu loben. Es war vorbildlich.
Eine klare, hartnäckige und unnachgiebige Haltung auf allen Ebenen gegenüber der Türkei hat sich durchgesetzt. Unser Dank gilt allen in der Bundesregierung, die daran beteiligt waren, zuallererst der Bundeskanzlerin und dem Vizekanzler. Unser Dank geht aber auch an alle anderen Beteiligten in der Zivilgesellschaft: an die journalistischen Kollegen, an die Anwälte und an alle, die dazu beigetragen haben, dass der Druck auf die türkische Regierung so groß wurde, dass sie letztlich nachgeben musste.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Fall Yücel und der Umgang mit ihm sind geradezu ein Paradebeispiel für unseren freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, für unsere Haltung zu Meinungs- und Pressefreiheit auf der einen und den Schutz unserer Staatsbürger auf der anderen Seite. Wir lassen es nicht zu, dass jemand in seiner Meinungs- und Pressefreiheit eingeschränkt wird, und zwar unabhängig davon, ob wir dessen Auffassung teilen oder nicht.
Schon gar nicht akzeptieren wir, dass ein Journalist wegen seiner politischen Meinungsäußerungen ohne Anklage und ohne rechtsstaatliches Verfahren inhaftiert wird. Freiheit und Unabhängigkeit der Presse sind ein hohes Gut, das wir schützen. Dabei gibt es auch keine Vorzugsbehandlung, wie behauptet wird. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit hat, erhält den Schutz des deutschen Staates uneingeschränkt.
Das galt für Mesale Tolu, Peter Steudtner und selbstverständlich für Herrn Yücel, und das gilt auch für die anderen weiterhin inhaftierten Deutschen in türkischen Gefängnissen.
Und: Ja, der Grat zwischen freier Meinungsäußerung und der Verletzung der Persönlichkeit eines anderen ist schmal. Es muss niemandem gefallen, was Deniz Yücel 2011/2012 in seinen als Satire erkennbaren Texten über Herrn Sarrazin und zuvor über dessen Buch geschrieben hat.
Man muss das wirklich nicht gut finden. Doch dafür gab es teilweise Sanktionen des Presserates und die gerichtliche Untersagung der weiteren Verbreitung.
Die AfD will heute, dass die Bundesregierung aufgefordert wird, eine Missbilligung auszusprechen. Doch der Bundestag ist der falsche Ort für die Bewertung einer Satire.
Wir sind kein literarisches Quartett.
Der schmale Grat, von dem ich sprach, gilt auch für die AfD und für Frau Weidel. Ich bedaure, dass sie dieser Debatte heute nicht beiwohnt. Sie hat das letzte Wochenende fast nichts anderes getan, als sich über Twitter und andere Medien zu dem Fall Yücel zu äußern.
In einer Twitter-Meldung hat sie ihn am Tag nach seiner Entlassung als „antideutschen Hassprediger“ beschimpft.
Da hat auch sie diesen Grat überschritten. Herr Yücel hatte immerhin die Größe, sich nach seinem kritikwürdigen Text zu entschuldigen. Ich wage zu bezweifeln, dass Frau Weidel diese Größe ebenfalls hat.
Sie hat in dieser Twitter-Meldung auch geschrieben: Einer – ich zitiere –, „der nicht nur einmal die Grenzen des guten Geschmacks verließ, sollte eigentlich keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.“
Doch die deutsche Staatsbürgerschaft ist keine Frage des guten Geschmacks.
Die AfD will sich hier als Patriotin darstellen. So eine Aussage ist aber alles andere als patriotisch. Sie ist schlicht und einfach erbärmlich.
Nun zu Ihrem Kollegen Poggenburg. Er hat am Aschermittwoch die Türken in Deutschland aufs Übelste beleidigt und damit ganz sicher die Grenzen des guten Geschmacks verlassen.
– Darüber sind wir uns doch, Herr Dr. Gauland, einig. Sie haben ihn ja schließlich abgemahnt.
– Warten Sie doch einmal ab! – Ich habe dann genau dasselbe getan wie Frau Weidel im Hinblick auf Herrn Yücel.
– Herr Dr. Gauland, regen Sie sich doch nicht so auf.
Ich habe lange gesucht, um bei Twitter oder Facebook irgendein Zitat zu finden, in welchem Sie Herrn Poggenburg ebenfalls seine deutsche Staatsbürgerschaft absprechen. Nichts dergleichen konnte ich finden.
Ein letzter Gedanke zum Thema „guter Geschmack“: Guten Geschmack kann man nicht immer in Gesetze und Normen fassen. Manchmal geht es ganz banal um Anstand, Menschlichkeit und Mitgefühl.
Hier kam ein Mensch nach über einem Jahr Haft – größtenteils in Isolation verbracht – in einem Land frei, in dem rechtsstaatliche Grundsätze nicht in dem Maße gelten, wie wir sie kennen und erwarten,
und Ihre Frau Weidel hat nichts anderes zu tun, als diesen Menschen aus ihrem warmen und sicheren Abgeordnetenbüro heraus per Twitter zu beschimpfen und zu diskreditieren
und dann einen derart schrägen Antrag zu stellen, wie Sie dies heute tun. Das ist kollektive Unanständigkeit.
Das Verhalten der Bundesregierung – darum geht es im Titel der Debatte – war vorbildlich. Ihre Kritik ist genau das Gegenteil davon. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.