Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Freude und Erleichterung sind die Gefühlslagen, die wir über die Haftentlassung von Deniz Yücel empfinden. Aber wir tragen auch Sorge in uns in Bezug auf all diejenigen Journalisten, die noch in der Türkei inhaftiert sind
und in jüngster Zeit auch zu langen Freiheitsstrafen verurteilt wurden.
Von dieser Stelle sei erinnert: Die Türkei ist Vertragspartner der Europäischen Menschenrechtskonvention. Presse- und Meinungsfreiheit sind wesentliche Bestandteile dieses Vertragswerkes. Auch daran muss sich die Türkei halten.
Wenn wir über die Bewertung der Arbeit von Deniz Yücel durch Politiker der AfD sprechen, dann kommt man nicht daran vorbei, dass die Fraktionsvorsitzende Alice Weidel gesagt hat:
Yücel ist weder Journalist noch Deutscher.
Das ist deswegen besonders niederträchtig und empörend, weil die Staatsangehörigkeit dazu führt, dass jemand in die Werte- und Verantwortungsgemeinschaft unseres Landes eintritt. Wer allerdings jemandem wegen seiner Herkunft oder wegen seines Aussehens die Staatsangehörigkeit abspricht, der muss wissen, dass er sich außerhalb des Verfassungsbogens bewegt.
Die Äußerungen von Deniz Yücel in vielen Jahren journalistischer Arbeit kenne ich persönlich größtenteils nicht. Die Äußerungen, die Sie in dem Antrag zusammengefasst haben, sind teilweise aus dem Kontext gerissen.
Aber es kommt gar nicht darauf an, ob diese Äußerungen mir persönlich gefallen. Es wäre weder meine Sprache noch mein Inhalt. Entscheidend ist etwas anderes. Es geht um die Frage: Welche Reichweite hat Meinungsfreiheit in diesem Land und in dieser Gesellschaft? Ich bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Meinungsfreiheit schlichtweg konstituierend für eine freiheitliche demokratische Gesellschaft ist
und dass ohne Meinungs- und Pressefreiheit Demokratie nicht möglich ist.
Wenn Sie also sagen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern solle, eine einzelne Meinungsäußerung zu missbilligen, dann hat das noch eine ganz andere Note, nämlich eine, bei der Sie sich ebenfalls außerhalb des Verfassungsbogens bewegen. Es ist nicht Aufgabe staatlicher Organe, Meinungen zu kommentieren, zu bewerten oder gar zu zensieren.