Vielen Dank, Herr Präsident. Darauf antworte ich gerne. – Unter den Bedingungen des Schwarzmarktes, unter den Bedingungen der Prohibition kann Cannabis eine Einstiegsdroge sein. Der Witz ist ja gerade, dass wir das Cannabis aus dem Schwarzmarkt herauslösen und in entsprechenden Fachgeschäften unter den Bedingungen des Gesundheits- und Jugendschutzes freigeben wollen.
Dann haben die Nutzerinnen und Nutzer nicht mehr das Risiko, dass das Cannabis wie auf dem Schwarzmarkt verunreinigt ist, und zwar nicht nur durch Streckmittel, sondern auch durch synthetische Substanzen, die von den Dealern beigemischt werden, um die Konsumentinnen und Konsumenten an andere Substanzen zu binden. Das, was Sie gerade vorgetragen haben, spricht für die kontrollierte Freigabe.