Nein, ich erlaube keine Zwischenfrage. – Das ist der Alltag in Deutschland. Dies ist der Ärztin Kristina Hänel passiert; das haben Sie der Presse entnommen.
Abtreibungsgegnerinnen und ‑gegner gehen gezielt gegen Ärztinnen und Ärzte vor, die online über Schwangerschaftsabbrüche informieren, und zeigen diese an. Für eine Anzeige reicht es oft schon aus, wenn das Wort Schwangerschaftsabbruch auf einer Homepage steht. Und: Die Zahl der Anzeigen – das ist der Punkt – steigt seit Jahren stetig. Es ist jetzt an uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, etwas dagegen zu tun, und zwar zügig.
Noch einmal zur Klarstellung: Ärztinnen und Ärzte dürfen schon jetzt nicht für Schwangerschaftsabbrüche Werbung machen; denn das Berufsordnungsrecht der Ärzte untersagt anpreisende Werbung. Das wissen Sie alle. Sollte es darüber hinaus Sanktionsbedarf für Fehlverhalten geben, dann kann das auch im Ordnungswidrigkeitsrecht geregelt werden. Was wir dafür aber nicht brauchen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das Strafgesetzbuch.
Darum sage ich: Lassen Sie uns jetzt an dieser Stelle für Klarheit sorgen.
Eine Aufhebung des § 219a – das sage ich in Richtung Union – berührt den Gesamtkompromiss des § 218 nicht.
Das hat auch die Strafrechtsprofessorin Elisa Hoven am Montag in der FDP-Anhörung deutlich ausgeführt.
Insofern können Sie hier beruhigt sein, liebe Unionskolleginnen und -kollegen. Sowohl das Schutzkonzept als auch die Beratungsregelung bleiben bestehen. Es geht ausschließlich um die Streichung des § 219a aus dem Strafgesetzbuch.
Ein weiterer wichtiger Aspekt, liebe Kolleginnen und Kollegen: Aktuell wird die Suche nach einem Arzt oder einer Ärztin oft unnötig verkompliziert. § 219a verhindert nämlich die Transparenz darüber, in welchen Arztpraxen und nach welcher Methode dort Abbrüche vorgenommen werden. Es ist sogar für die Beratungsstellen schwer – das wissen wir –, an diese Informationen zu kommen. Sie können Frauen nach einer Konfliktberatung oft keine aktuelle Liste mit Adressen von Arztpraxen geben. Das ist ein echtes Problem; denn Beratungsstellen wollen und sollen die Frauen verlässlich informieren. Von pro familia wird deswegen unter anderem auch die Aufhebung von § 219a gefordert. Genau darum sollten wir dies im Sinne der Selbstbestimmung von Frauen jetzt tun.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Frauen diese höchstpersönliche Entscheidung so informiert und so gut wie möglich treffen können. Informationen müssen online zugänglich sein; wir leben im 21. Jahrhundert.
Lassen Sie uns gemeinsam nach guten Lösungen suchen: im Sinne der Informationsfreiheit für Frauen und im Sinne der Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte.
Vielen Dank. Ich freue mich auf die Beratungen.