Nein.
Wir dürfen uns hier im Bundestag nicht wegducken. Wir haben Handlungsbedarf. Wir müssen den § 219a streichen oder ändern.
Ich werbe noch einmal ganz ausdrücklich dafür, dass wir das fraktionsübergreifend machen.
Wir haben ja gute Erfahrungen damit gemacht, liebe Kolleginnen und Kollegen – bei der Reform des § 218, bei der Quote und zuletzt in der letzten Legislaturperiode bei der Reform des Sexualstrafrechts –, dass wir versuchen, bei diesen sensiblen Fragen im Deutschen Bundestag eine breite Mehrheit zu erzielen. Es ist eine Gewissensentscheidung. Es ist ein ganz sensibles Thema, wie ich schon sagte, und ich hoffe sehr, dass wir gemeinsam im Deutschen Bundestag erstens den Handlungsbedarf erkennen und zweitens eine wirklich gute Lösung finden: für das Selbstbestimmungsrecht der Frauen, für die Rechte der Ärztinnen und Ärzte und natürlich letztendlich auch für den Schutz des ungeborenen Lebens.
Vielen Dank.