Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein Jahr her, seit wir hier im Bundestag das erste interfraktionelle Gespräch zu § 219a geführt haben – mit den Kolleginnen der Linken, der FDP, der SPD, der Union und uns Grünen. Sie werden sich vielleicht daran erinnern: Wir waren nach der ersten Verurteilung von Kristina Hänel alle der Meinung, dass es nicht richtig sein kann, dass Ärztinnen strafrechtlich belangt werden, wenn sie Frauen umfassend über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Darum haben vier Fraktionen einen Gesetzentwurf gemacht.
Das hat sich dann bei Ihnen von der Union sehr schnell geändert. Denn Sie wollen – das haben wir in den letzten Monaten immer wieder gemerkt – am § 219a nichts ändern.
Schlimmer noch: Sie machen eine Nebendebatte über den § 218 auf; aber um den geht es hier nicht.
Ich muss Ihnen auch sagen: Bei dem, was wir jetzt zu lösen in der Lage wären, einfach schulterzuckend hinzunehmen, dass in der Zwischenzeit weitere Ärztinnen verurteilt werden, ist schon krass. Sie von CSU und CDU schwingen weiter die Keule des Strafrechts. Sie lenken ab, Sie lösen nichts, Sie sitzen aus. Da sage ich Ihnen – ganz im Sinne meines Kollegen von der FDP –: Das lassen wir Ihnen nicht länger durchgehen.
Menschen in diesem Land wollen selbstbestimmt in einer freien, emanzipierten Gesellschaft leben. Da gehört sexuelle Selbstbestimmung selbstverständlich dazu, und zwar ohne einen § 219a und ohne Bevormundung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mal konkret: Was wäre denn, wenn § 219a aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wäre? Dann könnten Frauen sich im Falle einer ungewollten Schwangerschaft schnell, ohne Beschränkungen und online bei einer Ärztin oder einem Arzt fachlich informieren und bekämen so sehr viel mehr Sicherheit.
Ungewollt Schwangere könnten – ohne auf Listen von Beratungsstellen warten zu müssen – selbst herausfinden, wo und bei welcher Ärztin oder bei welchem Arzt sie Beratung und Hilfe bekämen. Und Ärztinnen könnten eine bestmögliche Versorgung von Frauen gewährleisten und so ihrer Staatsaufgabe – ich wiederhole das noch mal: es ist eine Staatsaufgabe – verantwortlich nachkommen.
Ärztinnen würden nicht mehr Gefahr laufen, verklagt zu werden. Darum geht es hier.
Und sehr wichtig ist auch: Die medizinische Ausbildung könnte endlich erweitert werden. Dann könnte es auch möglich sein, dass in der medizinischen Ausbildung gelehrt wird, wie man Schwangerschaftsabbrüche professionell vornimmt.