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14. Sitzung
Donnerstag, 22. Februar 201819. Wahlperiode, 14. Sitzung
7 VermerkeReaktionswert: lebhaft410 Wörter Zwischenfrage Im Protokoll lesen

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne! Anlass unserer Debatte ist das Urteil des Amtsgerichtes Gießen. Eine Frauenärztin wurde zu einer hohen Geldstrafe verurteilt, nur weil sie für ein legales Tun einen sachlichen Hinweis gab. Das zeigt ganz klar: Wenn eine Ärztin bestraft wird, obwohl sie nur sachlich auf eine legale Handlung hingewiesen hat, dann müssen wir den § 219a ändern.

Beifallbei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Denn keine Frau macht sich die Entscheidung leicht, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen. Aber wenn sich eine Frau für eine legale Abtreibung entschieden hat, dann sollten wir ihr als Gesetzgeber in dieser schwierigen Situation keine Steine in den Weg legen, sondern ihr den einfachen Zugang zu sachlichen Informationen ermöglichen.

Beifallbei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Denn wenn wir als Gesetzgeber Schwangerschaftsabbrüche mit guten Gründen in bestimmten Fällen zulassen, dann können wir diese Grundentscheidung doch nicht dadurch wieder infrage stellen oder sogar umkehren, dass wir diejenigen strafrechtlich verfolgen, die die von uns zugelassenen Schwangerschaftsabbrüche dann auch tatsächlich durchführen. Diesen Widerspruch können wir nicht hinnehmen.

Beifallbei Abgeordneten der SPD

Nicht nur für die betroffenen Frauen müssen wir Rechtssicherheit schaffen, sondern vor allem auch für die Ärztinnen und Ärzte. Es kann doch nicht sein, dass wir Schwangerschaftsabbrüche in bestimmten Fällen zulassen, aber diejenigen dann strafrechtlich verfolgen, die hierauf sachliche Hinweise geben wollen.

Beifallbei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zu meiner Vorrednerin: Bei einer Änderung oder Abschaffung dieses Paragrafen ist nicht mit einer Werbeflut zu rechnen; denn nach ärztlichem Standesrecht ist diese reißerische Werbung, die niemand will – auch wir nicht –, verboten und kann mit bis zu 200 000 Euro Geldbuße bestraft werden. Es ist deshalb aus meiner Sicht völlig falsch, zu sagen, dass hier eine Werbeflut droht. Das zeigen auch die sehr wenigen Fälle an Verurteilungen, die es nach dieser Vorschrift gab.

Kurzum: Auch wir wollen keine reißerische Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Wir wollen aber ermöglichen, dass sachliche Informationen gegeben werden. Deswegen brauchen wir Rechtssicherheit für Frauen und Ärzte durch die Abschaffung oder mindestens eine deutliche Änderung dieses Paragrafen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Beifallbei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP

Wir verhindern doch keine Schwangerschaftsabbrüche durch das Strafrecht, durch Einschüchterungen oder durch Drohungen,

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

sondern durch die bewährte und kompetente Beratung wie etwa bei pro familia oder durch gute Betreuungseinrichtungen oder indem wir gerade junge Familien finanziell noch besser fördern. Das schafft Perspektiven für Eltern und Kinder. Damit verhindern wir Schwangerschaftsabbrüche, aber nicht mit Strafrecht und Repressionen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

Die konsequenteste Lösung wäre sicher die Abschaffung, die auch wir in der SPD beschlossen haben. Wenn sich dafür keine Mehrheit findet, dann sollten wir über andere Lösungen sprechen, die zukünftig zumindest sachliche Informationen ermöglichen.

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