Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf den Tribünen! Am vergangenen Freitag – ich möchte es noch mal erwähnen – hat das Landgericht Gießen die Berufung der Gießener Ärztin Kristina Hänel verworfen. Sie wurde zu 6 000 Euro verurteilt. Und wieso? Nur weil sie auf der Homepage ihrer Praxis neben anderen medizinischen Dienstleistungen auch den Schwangerschaftsabbruch genannt und über einen Link „Schwangerschaftsabbruch“ eine Datei zum Download angeboten hatte, die allgemeine Information zum Schwangerschaftsabbruch sowie zur Durchführung und zu den Methoden in ihrer Praxis enthielt. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann nicht sein. Wenn jemand über legales Tun sachlich informiert, dann halte ich es für verfassungswidrig, dieses legale Tun unter Strafe zu stellen.
Das müssen wir beenden. Wir sollten § 219a StGB streichen. Wir wollen keinen strafrechtlichen Druck auf Ärztinnen und Ärzte, sondern wir wollen Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte.
Nun wird in der Tat eingewandt, es sei verfassungsrechtlich notwendig, § 219a zu haben. Da möchte ich daran erinnern, dass die ganz große Mehrheit der Experten in der Sachverständigenanhörung das anders gesehen hat und ganz klar ausgeführt hat, dass die Streichung des § 219a keine verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten aufwirft, dass man das machen kann, weil es schlicht keinen Grund gibt, diese Vorschrift weiterzuführen.
Genau deshalb hat die SPD-Fraktion diesen Antrag gestellt. Auch wir wollen die Streichung dieses Paragrafen, und wir haben ihn eben nicht zurückgezogen. Wir haben stattdessen gesagt: Die Bundesregierung soll jetzt einen Vorschlag unterbreiten. Auf den warten wir, natürlich nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag; denn es mehren sich ja Tag für Tag die Anzeigen gegen Ärztinnen und Ärzte. Wir haben hier großen Handlungsbedarf.
Im Übrigen, auch wir wollen keine reißerische Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Ein Schwangerschaftsabbruch, das ist keine normale medizinische Behandlung; keine Frage. Deswegen wollen auch wir kein marktschreierisches Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen. Das gibt es aber auch gar nicht. Vor allem: Ich kann mir nicht vorstellen, dass es Frauen gibt, die sich von solcher Werbung tatsächlich verleiten lassen würden. Also, wir haben gar kein praktisches Strafbedürfnis für diese Vorschrift.
Genau deshalb haben auch viele unserer Nachbarländer, etwa die Schweiz, Österreich, Frankreich, Dänemark, Finnland, keine solche Vorschrift. Vielen Befürwortern des § 219a geht es nicht darum, Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu verhindern, sondern darum, durch die Hintertür unsere liberalen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch zu kippen und auszuhebeln.
Sie wollen strafrechtlichen Druck auf die Ärztinnen und Ärzte ausüben, damit keine Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden; aber das machen wir nicht mit. Wir stehen zu unseren liberalen Schwangerschaftsabbruchsregelungen.
Wie geht es jetzt weiter? Bei aller Kompromissbereitschaft ist für uns eins klar: Wenn ein Regierungsvorschlag nur vorsehen sollte, dass in Beratungsstellen Kontaktdaten von Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung gestellt werden, dann ist uns das zu wenig.
Wir wollen den strafrechtlichen Druck von den Ärztinnen und Ärzten nehmen. Deshalb muss mindestens der Tatbestand des § 219a deutlich reduziert werden. Am besten muss diese Vorschrift ganz gestrichen werden.
Wir müssen den strafrechtlichen Druck von den Ärztinnen und Ärzten nehmen.
Als Sozialdemokrat bin ich immer chronisch optimistisch. Deshalb habe ich die Hoffnung nicht aufgegeben, dass die Bundesregierung im Herbst, und zwar im Herbst 2018, einen Vorschlag vorlegt, der mindestens den Tatbestand des § 219a deutlich reduziert. Ansonsten finde ich, dass die Abstimmung bei dieser wichtigen ethisch-moralischen Entscheidung freigegeben werden sollte.
Ich finde, die Diskussion über Sterbehilfe war eine Sternstunde des Parlamentes. Das war wirklich eine tolle Diskussion. Ich finde, es gibt genügend Gründe, hier genauso vorzugehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Wir müssen den strafrechtlichen Druck von den Ärztinnen und Ärzten nehmen. Es besteht großer Handlungsbedarf. Ich glaube, dass dieser Handlungsbedarf hier eine Mehrheit im Bundestag finden wird.
Vielen Dank.