Sehr geehrter Herr Kollege Lindner, Sie wissen, dass es mit Beginn der Ausschussarbeit im Ministerium die Anordnung an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bis in die Hausspitze, gegeben hat, die jeweils eigenen Akten, auch die jeweils eigenen Handys danach zu sichten, ob darauf relevante, für den Untersuchungsgegenstand wichtige Punkte sind, und dass diese gesichert werden müssen. Wer dagegen verstößt, verstößt sozusagen gegen diese Anordnung und damit auch gegen die entsprechenden rechtlichen Gegebenheiten.
Wir haben es sehr deutlich gemacht, und die Vorgängerin im Amt hat dazu ja auch ihr Einverständnis erklärt: Wenn es Hinweise gibt, die es nötig machen, dass insbesondere dieses erste Handy, auf das Sie abstellen, noch einmal forensisch wiederhergestellt werden muss, ist sie damit einverstanden. Auch wir sind dazu bereit. Wenn es diese Hinweise gibt, können wir das tun.