Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen, insbesondere Herr Kollege Ruppert! Ich schätze ja sonst die Diskussion mit Ihnen,
aber in diesem Fall ist das schwierig mit der Wahrnehmung der Realität, und inhaltlich war das ja auch relativ dünn.
Wir können gerne etwas ändern; aber dann müssen wir auch darüber reden, was der beste Weg ist, den Bundestag zu verkleinern und gleichzeitig die repräsentative Demokratie zu erhalten.
Deswegen will ich es gleich zu Beginn sagen: Die CDU/CSU-Fraktion will die Größe des Bundestages begrenzen – das ist unstreitig –, und wir haben dazu eine Reihe von Vorschlägen gemacht. Im Übrigen liegen die schon seit mehreren Monaten auf dem Tisch;
die hatten nur den Nachteil, dass sie von Ihnen regelmäßig abgelehnt wurden. Damit fing es an.
Das Zweite ist: Ich erinnere nur an den Vorschlag des ehemaligen, noch gar nicht so lange nicht mehr im Amt befindlichen Bundestagspräsidenten Norbert Lammert. Er hatte als Bundestagspräsident seriöse Vorschläge gemacht, insbesondere einen ganz konkreten. Den haben wir für gut befunden;
den haben wir als CDU/CSU-Fraktion genau mit Blick auf die notwendige Reduzierung der Zahl der Abgeordneten im Deutschen Bundestag in der Fraktionssitzung beschlossen.
Nur waren alle anderen dazu nicht in der Lage.
Deswegen meine Bitte: Wenn Sie nächstes Mal diese Debatte anstoßen, gönnen Sie sich wenigstens die Wahrheit, und behaupten Sie nicht immer, es liege immer nur an den anderen. Das ist schlicht falsch.
Ich habe vorhin schon wieder gehört: Jetzt fängt der gleich wieder mit den Wahlkreisen an. – Natürlich fange ich mit dem Thema Wahlkreise an; denn – das muss ich Herrn Dr. Ruppert nicht erklären – gemäß normaler Rechtslage haben wir 299 Wahlkreise, die Direktkandidaten in den Deutschen Bundestag entsenden – nämlich diejenigen, die ihren Wahlkreis bei der Bundestagswahl mehrheitlich gewonnen haben –, und wir haben 299 Listenmandate. Jetzt eine ganz einfache Frage: Was hat sich da verschoben?
Die Zahl der Mandate, die durch die Wahlkreise entstehen, ist gleich geblieben. Aus der Balance geraten ist die Zahl der Mandate, die über Listen in den Bundestag einziehen,
weil es nämlich Überhangmandate und daraus resultierend Ausgleichsmandate gibt.
– Das ist ja jetzt nur eine Beschreibung des Sachverhaltes. Ich weiß gar nicht, warum man sich darüber aufregt.
Jetzt stellt sich die Frage: Welchen Weg nehmen wir?
Welchen Weg nehmen wir, um diesen Bundestag nicht größer werden zu lassen, sondern möglichst kleiner werden zu lassen? Über eines sind sich hier alle einig, glaube ich, nämlich: Einen definitiven Vorschlag dazu gibt es nicht,
weil wir nicht wissen, wie die nächste Bundestagswahl ausgeht. Wir wissen noch nicht, wie sich darauf basierend die Mandate entwickeln. Deswegen ist die Behauptung, Sie hätten jetzt einen Vorschlag gemacht, der definitiv der einzig wahre ist, schlicht falsch.
– Ja, ist schon klar. Der einzige, der Ihren Interessen entspricht.
Das verstehe ich auch. – Wenn wir aber Vorschläge unterbreiten, die wir auch unter Berücksichtigung der Bürgernähe bei den Wahlkreisen machen, dann werden Sie nervös und rufen dazwischen, um möglicherweise die Argumente zu übertönen. Aber die Wirksamkeit dieser Argumente bleibt trotzdem hoch.
Deswegen noch einmal: Wir haben eine repräsentative Demokratie, und Repräsentation bedeutet auch Bürgernähe. Ich glaube, wir können sagen: 70 Jahre Parteiendemokratie haben diesem Land sehr gut getan und 70 Jahre repräsentative Demokratie auch. – Aber Repräsentation funktioniert nur, wenn man mit den Bürgern ins Gespräch kommt und auch im Gespräch bleibt.
Natürlich gibt es keine Abgeordneten erster und zweiter Klasse; aber die Idee, dass man vorrangig über Listen der Parteifunktionäre die Anbindung kreiert, ohne sich dem Wähler und dessen Argumentation auszuliefern, ist nicht das Ziel einer Repräsentation im Sinne unserer Demokratie, wie wir sie kennen und für die wir sehr dankbar sind.
Wir müssen uns vor Ort auch die Frage stellen: Können wir uns Wahlkreise mit mehr als drei Landkreisen erlauben, wie es jetzt schon in Mecklenburg-Vorpommern der Fall ist?
Ich glaube, wir müssen dafür sorgen, dass bei dieser notwendigen Reform – wir als CDU/CSU verweigern uns da nicht – das Parlament vor Ort in den Wahlkreisen sein Gesicht behält – nämlich das Gesicht der Abgeordneten, die vor Ort ansprechbar sind –, statt nur Abgeordnete zu haben, die man vielleicht auf irgendwelchen Landeslisten findet.
Deswegen ist es wichtig, zu sagen: Es muss so bleiben, dass bei der Bundestagswahl auch das Ergebnis in den Wahlkreisen wichtig ist. Für viele Leute sind die Bundestagswahlergebnisse wichtig und nicht nur die Tage, wo Listen aufgestellt werden, wo man den Kollegen derselben Partei erklärt, warum man beim nächsten Mal möglichst weit oben auf der Liste platziert werden muss, damit man in den Bundestag kommt.
Das kann nicht das wahre Ziel sein, und das ist bei Ihrem Vorschlag ja auch ein Stück weit berücksichtigt worden.
Ich will Ihnen deshalb sagen: Die Schlagseite im Verhältnis zwischen Direktmandaten und Listenmandaten müssen wir verändern. Deswegen glaube ich: Wir müssen für eine verfassungskonforme Regelung sorgen. – Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil, das sich einer unserer Vorschläge zu eigen gemacht hat,
zum Beispiel vorgeschlagen, 15 Überhangmandate nicht auszugleichen.