Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines muss man ja wirklich zugestehen: Die Opposition ist wirklich beharrlich und auch durchaus erfolgreich darin, den Eindruck zu perpetuieren, als würden CDU und CSU per se gegen eine Verkleinerung des Bundestages sein,
als würden wir keine Reform wollen, als würden wir das wegen Corona verschleppen wollen und als wäre die CSU an allem schuld. Ich kann Ihnen sagen: Sie wissen, das ist falsch.
Es ist so – und das ist auch kein Geheimnis –: Wir lehnen den Oppositionsvorschlag nicht deswegen ab,
weil wir etwa sagen würden, dass wir keine Verkleinerung des Bundestages wollen, sondern weil wir ihn nicht überzeugend finden. Es ginge einseitig zulasten der Union und würde das Problem nicht lösen. Deswegen ist Ihr Vorschlag nicht überzeugend.
Gleichzeitig wollen wir natürlich – und zwar noch in dieser Legislaturperiode –
eine Reduktion der Zahl der Mitglieder des Bundestages bei der nächsten Wahl erreichen. Dabei wissen wir, dass sich ein guter Kompromiss dadurch auszeichnet, dass die Schmerzen gleichmäßig verteilt sind. Das beinhaltet, dass es auch Einschnitte zu unseren Lasten gibt; das ist doch völlig klar. Entsprechend muss eine Kompromissregelung aussehen.
Wenn wir schon über Schmerzen reden, dann sage ich Ihnen: Ich persönlich finde es schon sehr schmerzhaft, dass wir jetzt nur noch über das praktisch Machbare und nicht mehr über die theoretisch beste Lösung reden.
Wenn Sie sagen würden, es gehe darum, dass die Zahl der Mitglieder des Bundestages planbar begrenzt wird – wenn das Ihr Kernanliegen wäre –, dann würden wir über ein echtes Zweistimmenwahlrecht, über das sogenannte Grabenwahlrecht, reden. Wir wissen aber: Ein solcher Vorschlag hat im Moment keine politische Mehrheit.
Deswegen müssen wir danach suchen, was uns verbindet, und nicht danach, was uns trennt.
Ich glaube, das gemeinsame Ziel – das hat auch die SPD vorgeschlagen – ist eine Höchstgrenze, eine zahlenmäßige Begrenzung des Bundestages. Ich sage Ihnen: Das kann man mit einer Regelung auch erreichen; es ist aber nur dann sinnvoll, wenn es nicht einseitig zulasten der Direktmandate und der direkt gewählten Abgeordneten geht.
Eine Höchstgrenze muss beinhalten, dass derjenige, der einen Wahlkreis direkt gewonnen hat, auch in den Deutschen Bundestag einzieht. Das ist ein richtiges Modell. Ich habe das an dieser Stelle schon mehrfach gesagt: Wir müssen sehen, dass wir 299 direkt gewählte Abgeordnete und über 400 gewählte Listenabgeordnete haben.
Wo das Problem liegt, ist doch offensichtlich. Wir wollen, dass diejenigen, die in einem Wahlkreis eine Mehrheit erzielen, auch im Deutschen Bundestag sind.
– Ja, den Zwischenruf, wir hätten ein Verhältniswahlrecht, haben wir heute ja mehrfach gehört. Einfachrechtlich haben wir das so geregelt. Verfassungsrechtlich wären wir offen, sogar in Richtung eines Mehrheitswahlrechts zu gehen. Das heißt, zu sagen, das Verhältniswahlrecht sei unantastbar, ist doch nicht die Grundlage.
Die Grundlage muss doch sein: Entscheiden Sie sich, was das Ziel ist. Wollen Sie nur auf dem vollen Verhältnisausgleich beharren, oder wollen Sie ein Reduzieren des Deutschen Bundestages? Beides zusammen geht, wenn man sich für ein Höchstgrenzenmodell entscheidet, aber gleichzeitig festlegt: Wer in einem Wahlkreis in den Deutschen Bundestag gewählt wird, der zieht auch ein.
Ich kann Ihnen sagen: Die Kappung, dass die vermeintlich schlechtesten Wahlkreissieger nicht in den Deutschen Bundestag einziehen, führt doch zu völlig abstrusen Ergebnissen. Eine Variante ist: Jemand gewinnt einen Wahlkreis mit vielleicht nur 24 oder 25 Prozent.
Da sagen Sie: Das ist zu wenig; der soll nicht einziehen. – Aber über die Landesliste zieht dann der unterlegene Kandidat ein, der vielleicht nur 10 Prozent erzielt hat. Das kann doch kein richtiges Ergebnis sein!
Hinzu kommt, dass bei dem Wegfall der schlechtesten Wahlkreissieger eine Situation eintritt, dass es Wahlkreise geben könnte, die ganz ohne direkt gewählten Abgeordneten im Deutschen Bundestag „vertreten“ sind. Was für einen Sinn macht denn ein Wahlkreis, der gar keinen Wahlkreisabgeordneten hat? Gar keinen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Deswegen bleibt es dabei: Wir haben die Verantwortung, dass wir zeigen, dass uns das eigene Hemd nicht näher ist als der Rock des Gemeinwohls.
Wir haben die Verantwortung, dass wir diesen Bundestag verkleinern.
Wir müssen uns in Richtung einer planbaren Richtgröße bewegen. Aber für mich ist jedenfalls klar: Das können wir nicht machen zulasten derjenigen, die einen Wahlkreis direkt gewinnen.
Wir werden – auch wenn Sie anderes behaupten – hier konstruktiv arbeiten und das Wahlrecht ändern, auch als CDU/CSU, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Herzlichen Dank.