Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf liegt nun auf dem Tisch; seit Mai letzten Jahres war er angekündigt. Es geht ja nicht nur darum, die EU-Gebäuderichtlinie, die seit über zehn Jahren in Kraft ist, endlich umzusetzen. Das Gebäudeenergiegesetz hat schlichtweg auch eine Schlüsselrolle, wenn wir das Thema „Energiewende und Klimaneutralität“ tatsächlich ernst nehmen. Ich habe hier und da meine Zweifel. Ich behaupte an dieser Stelle, dass wir in Deutschland kein Regelungsdefizit haben, sondern eine Vielzahl von Gesetzen, die nebeneinander und gegeneinander wirken.
Genau das war doch die Absicht: Dieses Gesetz entsprechend zu vereinfachen, die Dinge nicht einfach eins zu eins zu kombinieren.
Wichtig sind, glaube ich – das ist zumindest schriftlich erwähnt; wir müssen es genau hinterfragen –, das Thema Wirtschaftlichkeit und vor allen Dingen das Thema Technologieoffenheit. Wenn ich aber von einem Ölheizungsverbot lese, denke ich: Es geht doch eigentlich nur um den Brennstoff. Welche Rolle sollen dann in diesem Zusammenhang die Heizung, der Heizkörper, die Rohrleitung spielen? Ich kann doch keine Ölheizung verbieten; vielmehr muss ich sagen: Ich brauche einen anderen Brennstoff. – Darum geht es.
Mit diesem Verbot haben Sie die Menschen verunsichert. Fragen Sie doch mal auf der Straße, ob die Menschen das verstanden haben. Ich glaube, es ist wichtig, diesen Punkt zu erklären.
Was auch ganz wichtig ist – das sage ich ganz deutlich –, ist das Thema Hybridlösung. Man muss mehrere Energieträger haben; das ist vernünftig. Quartierbezogene Lösungen sind angesprochen worden. Wir hatten gestern Abend eine Diskussion dazu. Das finde ich super. Das müssen wir machen, und das bringt auch Ergebnisse. Und was auch ganz wichtig ist – damit habe ich eigene Erfahrungen –, ist das Thema „qualifizierte Energieberatung“. Das heißt, wir müssen systemisch vorgehen, also nicht nur die Außenwand oder die Decke neu machen, sondern alles betrachten.
Meine Redezeit ist relativ knapp. Zum Kriterium Primärenergiebedarf: Davon hat man sich nicht gelöst. Im Pariser Klimaabkommen geht es um die Senkung von CO2-Emissionen. Wenn wir das ernst nehmen, sollten wir die Senkung an die erste Stelle setzen. Dann habe ich nämlich die Möglichkeit, dem Eigentümer zu sagen, wie viel CO2 er ausstoßen darf. Dann kann er selbst bestimmen, auf welchem Weg er das Ziel erreicht. Das ist für mich Technologieoffenheit.
Herr Gremmels, Sie haben es angesprochen, und ich will es noch mal sagen, weil ich es wichtig finde: Die Anerkennung von grünen Gasen wie Wasserstoff und Biomethan ist nicht vorgesehen, spielt keine Rolle. Das geht nicht. Warum macht man so was? Die 2019 angekündigte Wasserstoffstrategie bleibt die Bundesregierung weiterhin schuldig.
Das steht nirgends. Das Umweltministerium – das muss ich an dieser Stelle noch mal deutlich sagen – blockiert weiterhin das Thema Technologieoffenheit.
Aber nur dann haben wir die Möglichkeit, Lösungen anzubieten, die sozusagen den Anforderungen an die Gebäude und den Erwartungen der Eigentümer Rechnung tragen. Ich glaube, da haben wir viel zu tun.
Der Gesetzentwurf liegt auf dem Tisch. Schauen wir ihn uns an. Es kann losgehen.
Danke.