Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ohne Zweifel ist eine Adoption eine lebensverändernde Entscheidung – für das Kind, für die Adoptiveltern und für die Herkunftseltern. Die psychosozialen Folgen bei jeder Form der Adoption – da ist es völlig egal, ob aus dem Ausland oder aus dem Inland adoptiert wird oder ob es sich um eine Stiefkindadoption handelt – dürfen nicht unterschätzt werden. Im Mittelpunkt muss – ich kann das nicht oft genug betonen; ich sehe, Sie sehen das genauso – das Wohl des Kindes stehen.
Ich frage mich, warum die letzte grundlegende Reform des Adoptionsrechts 1970 stattfand. Unsere Gesellschaft hat sich seitdem stark gewandelt. Darum ist das Vorhaben, das Adoptionsrecht zu modernisieren, grundsätzlich eine gute Idee. Das gilt insbesondere für das Verbot von unbegleiteten Adoptionen aus dem Ausland; denn solche unbegleiteten Adoptionen – das müssen wir uns klarmachen – sind ein Einfallstor für illegale Praktiken, teilweise sogar für Menschenhandel.
Auch die Risiken von unbegleiteten Adoptionen aus dem Ausland sind hoch. Sind die Bewerber auf ihre Rolle vorbereitet? Sind sie überhaupt grundsätzlich geeignet? Wurden die Herkunftseltern über die Folgen ihrer Entscheidung aufgeklärt? Ist eine qualifizierte Nachbetreuung durch Fachstellen garantiert? Für genau solche Fragen gibt es die autorisierten und anerkannten Fachstellen. Durch die Fachstellen wird die Wahrscheinlichkeit, dass eine Adoption für alle Beteiligten gelingt, deutlich erhöht. Beratung vor, während und nach der Adoption ist deshalb richtig und wichtig, und wir begrüßen das ausdrücklich.
Ein wichtiger Baustein für eine funktionierende Adoption ist zudem der offene Umgang mit dem Thema. Eine Adoption ist ja gerade eine Entscheidung fürs Leben. Es liegt in der Natur der Sache, dass früher oder später alle Beteiligten Fragen aufwerfen, die geklärt werden müssen. Deswegen ist ein offener und selbstverständlicher Umgang mit der Adoption ausgesprochen wichtig; auch das berücksichtigt der vorgelegte Gesetzentwurf, und das ist gut.
– Ja, man darf durchaus als Serviceopposition die Regierung mal loben, wenn etwas gelingt. Ist ja selten genug.
Dieses Gesetz hat gute Punkte, aber ich appelliere an das Haus, dieses Gesetz noch besser zu machen.
Erstens. Die Forderung nach mehr Begleitung und Beratung ist richtig und gut; allerdings muss auch sichergestellt werden, dass die verantwortlichen Stellen – und damit meine ich die staatlichen Stellen und die in freier Trägerschaft – auch die entsprechenden Mittel für ihre Aufgaben bekommen.
Zweiter wichtiger Punkt. Reden Sie bitte endlich auch mit dem Justizministerium! Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem März 2019 gilt auch hier bei diesem Gesetz. Wir hätten auch den Gesetzentwurf des BMJV in diesen Gesetzentwurf einarbeiten müssen.
Und drittens. Wir leben im 21. Jahrhundert.
Wir haben gottlob die Ehe für alle. Es ist nicht allen bewusst, dass wir im 21. Jahrhundert leben; manche wollen auch wieder zurück in die Vergangenheit. Aber es kann nicht sein, dass ein lesbisches Paar, das schon ewig verpartnert ist – Sie alle kennen den Fall der Ackermanns –, heute einen langwierigen und komplizierten Prozess einer Stiefkindadoption durchlaufen muss, anstatt einfach die Elternschaft anerkannt bekommen zu können. Korrigieren Sie das endlich im Abstammungsrecht!
Vielen Dank.