Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Hier sind zum Schluss ganz heftige Kanonen aufgefahren worden. „Instrumente der Diktatur“, „Überwachungsstaat“, „Orwell“, „Verhältnisse wie in China“, wo die Leute wirklich den ganzen Tag abgescannt werden, wo Benimmpunkte vergeben werden, wenn man über eine rote Ampel läuft – all das ist Schwachsinn und hat mit dem, was wir heute diskutieren, rein gar nichts zu tun, um das mal deutlich zu sagen.
Ich will mal beim ersten Punkt anfangen. Die FDP schreibt in ihrem Antrag, es gehe hier um die Anonymität der Betroffenen. Die Anonymität der Betroffenen ist überhaupt nicht gefährdet; sie ist gar nicht infrage gestellt.
Ich möchte allen Zuschauern hier und auch im Fernsehen deutlich machen, worum es geht: Hinterlegt ist eine Referenzdatenbank – das wurde eben schon erwähnt –; das ist gewissermaßen eine Verbrecherdateikartei mit Verbrechergesichtern.
Da sind die Verbrechergesichter von Schwerstkriminellen, von Terroristen und Gefährdern, die wir in Deutschland dringend suchen, gespeichert.
Jetzt stellen wir Kameras auf,
nicht flächendeckend in der Republik, sondern nur an Bahnhöfen und an großen Flughäfen, also ganz begrenzt und klar geregelt. Die Passanten, die wie Sie und ich und alle die, die hier im Raum sitzen, beispielsweise in Berlin durch den Bahnhof marschieren, werden von diesen Kameras ganz kurz biometrisch abgescannt.
– Jetzt werden Sie alle unruhig, weil es mal einer vernünftig erklärt. Hören Sie einfach mal zu!
Die Gesichter aller unbescholtenen Passanten wie von Ihnen, vielleicht auch von mir
werden kurz abgescannt und mit den Gesichtern, die wir in dieser Schwerstverbrecherkartei haben, verglichen. Wenn es keinen Treffer gibt – das wird bei uns allen der Fall sein –, dann passiert rein gar nichts.
– Herr von Notz, hören Sie doch einmal zu. Ich habe Ihnen eben auch zugehört, habe Sie nicht unterbrochen und habe auch nicht dazwischengerufen.
Ihr Gesicht, Herr von Notz, wird, wenn Sie durch den Bahnhof laufen, biometrisch gescannt und Sekunden später gelöscht.
Da wird nichts erfasst. Es wird keiner registriert, es wird niemand identifiziert.
Keine Anonymität ist in Gefahr. Das ist alles Käse, was Sie hier erzählt haben. Ich sage es ganz deutlich: Das ist alles Blödsinn.
Es ist doch so, dass der Eingriff jetzt schon stärker ist. Wenn wir uns hier in Berlin in die BVG-Straßenbahn begeben, dann werden Videoaufnahmen von Ihnen, von uns gemacht. Es ist nicht jedes Gesicht erkennbar,
aber manche Gesichter sind durchaus gut erkennbar.
Diese Videoaufnahmen sind rechtlich völlig in Ordnung. Sie werden ungefähr 10 oder 14 Tage gespeichert, also noch viel länger als in dem eben beschriebenen Fall der biometrischen Gesichtserkennung.
Das ist unzweifelhaft zulässig und schon jetzt geltende Praxis an vielen Standorten in Deutschland und in vielen Straßenbahnen. Was Sie, Herr von Notz, hier erzählt haben – auch zum Thema Clearview; es würden massenhaft Daten gesammelt und in irgendwelchen Datenbanken gespeichert –, ist alles Quatsch.
Diese Datenbanken – die Referenzdatenbank der Schwerverbrecher und Terroristen – haben wir jetzt schon. Die dürfen wir auch auf gesicherter Rechtsgrundlage haben.
Auf der Grundlage dieser Bilder kontrollieren Polizeibeamte – sie müssen all diese Bilder im Kopf haben – jetzt schon auf Straßen, Plätzen und in Bahnhöfen, und das ist gut so.
– Richtig, Herr Kollege Kuhle. Das ist gut so.
Die Augen dieser Polizeibeamten – das ist der ganze Vorgang, um den es geht – ersetzen wir jetzt durch intelligente Kameratechnik.
Darum geht es und um nichts anderes. Das heißt, wir kontrollieren ja bisher schon. Wir machen bisher schon einen Gesichtsabgleich. Das machen wir jetzt mit einem technischen Verfahren. Ich sage Ihnen – Stichwort: Fehlerquote, Herr Kuhle –:
Die Fehlerquote, wenn sich ein Polizeibeamter Gesichter anguckt, ist im Zweifel viel höher.
Er wird am Ende denken, der Kollege Grosse-Brömer könnte doch der sein, den wir suchen.
– Ich habe extra einen aus unserer Fraktion ausgesucht. – Dann wird er Herrn Grosse-Brömer kontrollieren, wird sich nett mit ihm unterhalten und wird sagen: Das ist gar nicht der gesuchte Schwerverbrecher.
Wir suchen einen anderen. – Dann wird sich der Kollege Grosse-Brömer bedanken und sagen: Klasse, es ist ein Sicherheitsvorteil hier in Deutschland, dass wir solche Systeme haben, die uns die Möglichkeit geben, Mörder, Serienvergewaltiger und Terroristen aus dem Verkehr zu ziehen.
Ich sage Ihnen: Das werden die Leute hier im Land als großen Sicherheitsgewinn verstehen.
Noch eine letzte Bemerkung. Was mir wirklich auf die Mütze geht – das sage ich Ihnen komplett auf der linken Seite –: Sie problematisieren das Thema Datenschutz immer im Zusammenhang damit, dass im Zweifel unsere Polizei
das eine oder andere Datum mehr oder weniger erfasst oder gespeichert hat und unter Umständen dabei jemand zu Unrecht in Verdacht gerät. Das ist ein Problemfall, das ist ein Dateneingriff. Wir alle können darüber sprechen, wie wir dies regeln und kontrollieren. Aber die eigentliche Bedrohung für unsere Datensouveränität, für unsere privaten Daten, für jeden von uns liegt ganz woanders.
Die liegt bei den großen Datenkraken in den USA oder sonst wo.
Die liegt bei Facebook, bei Google, bei Instagram. Da liegen die Probleme. Die sind in Zukunft in der Lage, ganze Bewegungsprofile von uns zu erstellen. Das ist das eigentliche Risiko, mit dem wir uns auseinandersetzen müssen.
Wir müssen die entsprechenden Rechte haben, dass diese Daten kontrolliert und gelöscht werden.