Ich will darauf hinweisen, dass wir in der letzten Legislaturperiode fünfmal mehr Investitionen durchgeführt haben, nämlich in Höhe von 30 Milliarden Euro. Wir haben Modernisierungen durchgeführt. Wir haben uns um Ersatzbeschaffung gekümmert. Wir sind auch unserer Bündnisverpflichtung nachgekommen, indem wir 20 Prozent der Mittel in die Erneuerung unserer Systeme investieren. Wir streben bis 2024 1,5 Prozent des BIP an; aber dass wir 2 Prozent erreichen müssen, das wissen wir alle. Das haben wir im Koalitionsvertrag mit der SPD klar definiert. Wir sagen: Wir müssen das Haushaltsrecht anpassen, damit das Geld, wenn das Gerät im Dezember nicht abnahmefähig ist, sondern mit Nachbesserungen erst im Februar, nicht verfällt. Wir wollen die Beschaffungsorganisation anpassen. Wir haben vor allem gesagt: Wir wollen die Vergabeordnung ändern, wenn es militärisch notwendig ist, damit wir uns eine langwierige europäische Ausschreibung ersparen. Wir wollen die Auftragsvergabe durchführen, allerdings unter der Voraussetzung, dass das Material krisenbedingt notwendig ist oder wenn es um Bündnisverpflichtungen geht. Das setzt nicht die Haushaltssystematik außer Kraft, wie Herr Pflüger gerade auf seinem Handy vielleicht nachliest. Der Bundesrechnungshof geht hier noch weiter. Es geht um Wettbewerb.
Wenn Sie sich Sorgen machen, dass wir veraltete Systeme haben, dann fassen Sie Mut und stimmen Sie zu, wenn wir sagen: Wir müssen auch in Forschung und Technologie und in militärische Mittel investieren, damit wir die Sicherheit unseres Landes erhöhen. Das erwarten die Bürgerinnen und Bürger von uns, das erwarten die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sowie die zivilen und militärischen Mitarbeiter. Man erwartet aber auch in Europa, dass wir unserer Verantwortung gerecht werden, indem wir unsere Truppe so ausstatten, dass wir gemeinsam in Europa Frieden und Freiheit verteidigen können. Deswegen ist es gut, dass wir die Vergabeordnung heute anpassen. Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.